Stand: 03.09.20 17:00 Uhr

Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank: Was wir wissen

Ist es ungerecht, das gesamte Steuergeld von Warburg zurückzuholen, obwohl die Cum-Ex-Gewinne zwischen den Geschäftspartnern aufgeteilt wurden?

Nein. Warburg hat die Steuerrückzahlung ausgezahlt bekommen, die nach dem Bonner Urteil eingezogen werden soll. Darüber hinaus hat die Bank von allen an den Cum-Ex-Geschäften beteiligten Partnern am besten mit den Deals verdient. In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter des Bonner Landgerichts, es sei nicht Aufgabe des Staates, sich die aufgeteilte Beute bei jedem einzelnen Beteiligten zurückzuholen, sondern er halte sich an den Steuerpflichtigen, der die Auszahlung beantragt und erhalten hat, also an Warburg. Es stehe Warburg frei, Teile des Geldes bei ehemaligen Geschäftspartnern zurückzuholen. 

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Das Erste | Panorama | 03.09.2020 | 21:45 Uhr