Stand: 03.09.20 17:00 Uhr
Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank: Was wir wissen
Ist es ungerecht, das gesamte Steuergeld von Warburg zurückzuholen, obwohl die Cum-Ex-Gewinne zwischen den Geschäftspartnern aufgeteilt wurden?
Nein. Warburg hat die Steuerrückzahlung ausgezahlt bekommen, die nach dem Bonner Urteil eingezogen werden soll. Darüber hinaus hat die Bank von allen an den Cum-Ex-Geschäften beteiligten Partnern am besten mit den Deals verdient. In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter des Bonner Landgerichts, es sei nicht Aufgabe des Staates, sich die aufgeteilte Beute bei jedem einzelnen Beteiligten zurückzuholen, sondern er halte sich an den Steuerpflichtigen, der die Auszahlung beantragt und erhalten hat, also an Warburg. Es stehe Warburg frei, Teile des Geldes bei ehemaligen Geschäftspartnern zurückzuholen.
- Teil 1: Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank: Was wir wissen
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- Teil 6: Vertreter Warburgs beteuern, sie hätten nicht gewusst, dass die Steuern nie gezahlt wurden, die im Zuge von Cum-Ex-Geschäften erstattet wurden. Kann das sein?
- Teil 7: Warburg verteidigt sich mit dem Argument, die Deutsche Bank hätte die Steuern aus den Warburg-Deals abführen müssen. Stimmt das?
- Teil 8: Ist es ungerecht, das gesamte Steuergeld von Warburg zurückzuholen, obwohl die Cum-Ex-Gewinne zwischen den Geschäftspartnern aufgeteilt wurden?
- Teil 9: Als Warburg die Geschäfte gemacht hat, war gar nicht klar, ob die Geschäfte illegal waren. Stimmt das?
- Teil 10: War es für das Finanzamt 2016 wegen einer möglichen Klage von Warburg juristisch zu gefährlich, das Geld zurückzufordern?
- Teil 11: Bei Cum-Ex-Geschäften war es 2016 für die Behörden extrem schwer zu beweisen, dass die zurückerstattete Steuer nicht vorher doch bezahlt wurde. Stimmt das?
- Teil 12: Die Hamburger Finanzämter agieren unabhängig. Politische Einflussnahme kann es daher nicht gegeben haben. Stimmt das?