Stand: 03.09.20 17:00 Uhr

Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank: Was wir wissen

Vertreter Warburgs beteuern, sie hätten nicht gewusst, dass die Steuern nie gezahlt wurden, die im Zuge von Cum-Ex-Geschäften erstattet wurden. Kann das sein?

Das ist nicht plausibel. Das Landgericht Bonn hat im Urteil des ersten Cum-Ex-Strafprozess im März 2020 festgehalten, dass Christian Olearius und ein weiterer Warburg-Manager vorsätzlich gehandelt hätten. "Die Kammer schließt (...) aus, dass die genannten gesondert Verfolgten Dr. Olearius und S. als erfahrene Banker (...) auch nur entfernt davon ausgingen, am Aktien- oder am Derivatmarkt sei es möglich, risikolos und quasi unbegrenzt derartige Profite zu generieren." Sie hätten vielmehr bewusst geplant mit den Auszahlungen für Steuern, die vorher nicht entrichtet wurden. Warburg hat Revision eingelegt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kammer stützt sich in ihrem Urteil unter anderem auf folgende Überlegungen: Der Ablauf der Deals war typisch für Cum-Ex-Geschäfte. Warburg handelte die Aktien in einem außerbörslichen Kreisgeschäft über den Dividendenstichtag. Die Bank kaufte und verkaufte mit immer demselben Geschäftspartner: dem Londoner Broker ICAP. Dass es nicht um mögliche Kursgewinne ging, zeigt sich daran, dass Kursschwankungen abgesichert wurden. Als Quelle des Profits blieb somit nur ein Steuereffekt. Die Höhe der Profite spricht dafür, dass Steuern erstattet wurden, die nicht gezahlt wurden.

Ehemalige Geschäftspartner sagten zudem vor Gericht aus, dass man bei Warburg die Geschäfte verstanden hatte, auch in der Führungsebene. Auch eine Prüfung im Auftrag der Finanzaufsicht kam zu dem Ergebnis, dass die Verantwortlichen von Warburg über die Cum-Ex-Geschäfte informiert waren.

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Das Erste | Panorama | 03.09.2020 | 21:45 Uhr