Stand: 03.09.20 17:00 Uhr

Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank: Was wir wissen

War es für das Finanzamt 2016 wegen einer möglichen Klage von Warburg juristisch zu gefährlich, das Geld zurückzufordern?

So argumentierte die Hamburger Finanzbehörde im Februar gegenüber dem "Hamburger Abendblatt", man habe hohe Haftungsrisiken gefürchtet. Diese Darstellung erscheint wenig plausibel. Bei einer ökonomischen Abwägung hätte man die möglichen Kosten eines Rechtsstreits mit Warburg schon auf mehr als 47 Millionen Euro beziffern müssen, um von einer Rückforderung abzusehen, denn das war der eingetretene Steuerschaden. Zwar wäre die Wahrscheinlichkeit hoch gewesen, dass Warburg gegen eine Rückforderung der Summe klagt, doch auch 2016 war die Rechtslage schon relativ eindeutig: Cum-Ex-Sünder hatten immer wieder verloren, wenn sie gegen den Staat vor Gericht zogen. Als die Stadt Hamburg 2017 auf Weisung aus Berlin weitere Steuermillionen zurückforderte, wehrte sich Warburg tatsächlich juristisch. Dramatische Kosten aus diesem Rechtsstreit blieben bislang aus.

Auch Kollegen aus Finanzbehörden anderer Bundesländern können die geäußerte Furcht der Hamburger vor möglichen Amtshaftungsansprüchen nicht nachvollziehen. Die Hürden für diese Art von Haftungszahlung sind extrem hoch, sie setzen eine Amtspflichtverletzung voraus, die Beamten müssten also schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Auch hierzu gab es bereits einschlägige Urteile: Der Versuch, Beamte wegen Cum-Ex-Entscheidungen haftbar zu machen, scheiterte in mehreren Verfahren in den Jahren 2014 und 2015.

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Das Erste | Panorama | 03.09.2020 | 21:45 Uhr