Stand: 05.06.19 10:51 Uhr

Terroristen statt Lausbuben: Hohe Strafen gegen "Gruppe Freital"

Die Urteile gegen die Mitglieder der rechtsterroristischen "Gruppe Freital" sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von sechs der acht Angeklagten mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zurück. Die beiden Rädelsführer der Gruppe, Timo S. und Patrick F. müssen für insgesamt 10 bzw. 9,5 Jahre ins Gefängnis. Der zur Tatzeit erst 18 Jahre alte Justin S., der im Prozess umfangreich ausgesagt hatte, erhielt eine Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren.

Die Angeklagten, bestehend aus sieben Männern und einer Frau, hatten sich im Sommer 2015 bei Protesten gegen ein Flüchtlingsheim in der sächsischen Stadt Freital kennengelernt. Später griffen sie mit Sprengsätzen Ausländer, Flüchtlingshelfer und einen Politiker der Linken an. Einen Anschlag mit umgebauten "Polenböllern" auf eine Flüchtlingswohnung wertete das Oberlandesgericht Dresden im März 2018 als versuchten Mord. Die angegriffenene Flüchtlinge waren im Prozess als Nebenkläger aufgetreten.

Panorama hatte im Dezember 2017 über den Prozess gegen die Gruppe und die verharmlosende Stimmung im Ort berichtet.

Wie man in Freital Terroristen verharmlost
Die "Gruppe Freital" steht u.a. wegen versuchten Mordes und Bildung einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Doch diese harte Anklage stößt bei einigen in Freital auf Unverständnis.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 14.12.2017 | 21:45 Uhr