Stand: 01.02.21 11:25 Uhr

Lübcke-Prozess: Brandanschlag auf Auto des Mitangeklagten

von Carsten Meyer und Joachim F. Tornau
Markus H., Mitangeklagter im Prozess um die Ermordung des Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, steht mit Corona-Maske in einem Gerichtssaal. © dpa

Markus H. während des Prozesses um die Ermordung des Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Der im Lübcke-Prozess vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochene Markus H. ist zum Ziel eines Anschlags geworden. Bereits in der Nacht zum vergangenen Montag ist ein Auto, das der 44-Jährige genutzt haben soll, angezündet und erheblich beschädigt worden.

In einem Bekennerschreiben, das auf dem linksradikalen Internetportal Indymedia auftauchte, bezichtigten sich Unbekannte der Tat. Markus H. habe bei der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke "mitgeschossen genau wie tausende von afd und pegida", heißt es in dem vollständig kleingeschrieben Text, "und dafür muss er sich verantworten. das zerstörte auto ist dazu nur ein kleiner beitrag".

Polizei ermittelt "in alle Richtungen"

Nach Polizeiangaben entstand bei dem Brand ein Sachschaden von rund 4000 Euro. Das offenbar vorsätzlich gelegte Feuer habe den Nissan Almera "im Frontbereich völlig zerstört". Dass der Kleinwagen von Markus H. genutzt wurde, wollte Polizeisprecher Matthias Mänz auf Anfrage nicht bestätigen - "zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und aus Opferschutzgründen" mache man dazu grundsätzlich keine Angaben. Ein politisches Motiv der Brandstiftung sei jedoch nicht auszuschließen, auch wenn man derzeit noch in alle Richtungen ermittele. Das Bekennerschreiben sei bekannt und werde "geprüft".

Geparkt war das Auto in einem Kasseler Industriegebiet, unweit der Garagenanlage, in der Markus H. schon vor seiner Festnahme im Juni 2019 eine Garage gemietet hatte. Bei einer Durchsuchung waren dort damals NS-Devotionalien in großer Zahl sichergestellt worden, darunter eine Büste von Adolf Hitler und ein handtellergroßes Hakenkreuz. Der Anwalt von Markus H., Björn Clemens, ließ eine Anfrage zur Tat unbeantwortet.

Vom Mordvorwurf freigesprochen

Markus H. war im Lübcke-Prozess am Donnerstag zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts verurteilt worden. Vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke sprach ihn das Frankfurter Oberlandesgericht aus Mangel an Beweisen frei. Die Bundesanwaltschaft hatte Markus H. zur Last gelegt, den Mörder von Walter Lübcke, Stephan E., etwa durch gemeinsame Schießtrainings und Besuche von AfD-Kundgebungen im Tatentschluss bestärkt zu haben.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 28.01.2020 | 20:00 Uhr