Kinderschänder: Behörden missachteten Alarmsignale

Es ist eine grausame, beängstigende Geschichte: der Fall des Martin N., des sogenannten "schwarzen Mannes", der Jungen missbrauchte und ermordete. Die Frage nach dem "Warum" wirft nun auch ein zweifelhaftes Licht auf die Staatsanwaltschaft Hamburg.

Justizpannen im Fall Martin N.
Bericht über Behördenversagen im Fall des Kindermörders Martin N., der Jungen missbrauchte und ermordete.

Denn die Behörde hatte Martin N. schon seit 2005 im Visier. Damals wurde er beschuldigt, zwei kleine Jungen sexuell belästigt zu haben. Es kam zu einem Hauptverfahren. Doch eine gesetzlich eigentlich vorgesehene Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde des Arbeitgebers - in diesem Fall des Jugendamtes - durch die Staatsanwaltschaft erfolgte nicht. Man habe nicht gewusst, was für einen Beruf der Mann ausübe, so der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers. Da das Verfahren eingestellt worden sei, hätte man dann auch nicht mehr informieren müssen.

2006 gab es erneut ein Verfahren gegen Martin N., wegen versuchter Erpressung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch über diesen Prozess hat die Hamburger Staatsanwaltschaft den Arbeitgeber von Martin N. nicht informiert. Erst nach einem erneuten Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder, das Ende 2007 wegen Verjährung eingestellt wurde, informierte die Staatsanwaltschaft den Arbeitgeber von Martin N., der ihn daraufhin fristlos entließ. Zwei Jahre gingen so ins Land, in denen Martin N. weiter Kinder in Einrichtungen betreute. Panorama über eine zögerliche Hamburger Staatsanwaltschaft.

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Das Erste | Panorama | 28.04.2011 | 21:45 Uhr