Spitzelei oder notwendige Kontrolle? Staat observiert Hartz-IV-Empfänger

Mitarbeiter der Argen, den Arbeitsgemeinschafen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, kontrollieren bisweilen Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern, um vermeintliche Fälle von Leistungsmissbrauch aufzudecken. Dabei gehen sie nicht immer besonders rücksichtsvoll vor.

Hartz IV © picture alliance/sven simon Foto: sven simon

Manchmal drohen sie mit Strafen, um in die Wohnung zu kommen. In einem anderen Fall überrumpelten sie sogar ein minderjähriges Kind. Dies soll allerdings nicht mehr vorkommen, so das zuständige Jobcenter. Künftig wolle man Jugendliche vor Beginn des Hausbesuchs nach ihrem Alter fragen.

Ziel der überfallartigen Durchsuchungen: Anonyme Hinweise überprüfen - oft von übereifrigen Nachbarn oder Bekannten, die angebliche Verstöße gegen die Vorschriften für Hartz-IV-Bezieher gemeldet haben.

Bei den Hausbesuchen werden Kleiderschränke durchsucht, sämtliche Privaträume inspiziert und die gesamte Intimsphäre durchleuchtet. Auch werden Hartz-IV-Empfänger schon mal observiert. Widerspruch gegen die Maßnahmen sanktionieren die Behördenmitarbeiter nicht selten mit Leistungsentzug.

Panorama über die Bespitzelung hilfloser Hartz IV-Empfänger.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 05.06.2008 | 21:45 Uhr