Rechtloser Vater - Behörden trennen türkische Familie

von Bericht: Thomas Reutter

Kazim Görgülü versteht die Welt nicht mehr. Er darf seinen 5-jährigen Sohn Christofer nicht sehen. Deutsche Behörden haben es ihm verboten. Seine Frau hatte sich von ihm getrennt und Christofer gleich nach der Geburt zur Adoption freigegeben. Das Jugendamt gab den Jungen dann in eine deutsche Pflegefamilie - ohne jedoch den leiblichen Vater zu fragen. Fünf Mal durfte Kazim Görgülü seinen Sohn unter Aufsicht sehen, aber auch das verbot das Jugendamt schließlich. Begründung: Vater und Sohn seien in unterschiedlichen Kulturkreisen aufgewachsen, der Umgang mit seinem türkischen Vater gefährde das Kindeswohl. Verschiedene Gerichte befassten sich mit dem Fall, das Oberlandesgericht Naumburg entschied: Kazim Görgülü darf seinen Sohn nicht sehen.

Rechtloser Vater - Behörden trennen türkische Familie
Kazim Görgülü darf seinen 5-jährigen Sohn nicht sehen. Ein Bericht von 2004 über die Rechte unverheirateter Väter.

Verzweifelt wandte sich der entrechtete Vater an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und bekam Recht: Sein Recht auf Familie sei verletzt worden. Die Richter in Naumburg ließ dieses Urteil jedoch kalt, obwohl es eigentlich bindend ist. Die Sorge um das Kind stehe im Vordergrund, nicht die Menschenrechte des Vaters, so ihre Begründung. So müssen sich jetzt die höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsgerichts mit dem Familienfall befassen. Weil ein Vater seinen Sohn sehen möchte.

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Das Erste | Panorama | 14.10.2004 | 21:45 Uhr