Schnabelkürzen - Tierquälerei soll legalisiert werden

Anmoderation

JOACHIM WAGNER:

Hühner in Käfighaltung. © NDR

In vielen Supermarktregalen werden Eier aus sogenannter Bodenhaltung angeboten. Die meisten Verbraucher sollen denken, daß sie von glücklichen, artgerecht gehaltenen Hühnern stammen. In vielen Fällen ein Irrtum, wie Christian Kossin und Achim Tacke zeigen.

KOMMENTAR:

Rangkampf zwischen angeblich glücklichen Hühnern. Kein Käfig hindert diese Tiere daran, ihre artgemäßen Verhaltensmuster auszuleben. Doch die Freiheit hat ihren Preis, denn auch Bodenhaltungsställe sind oft überfüllt. Das macht die ohnehin überzüchteten Tiere aggressiv und führt zu Verhaltensstörungen. Sie beginnen sich gegenseitig Federn auszureißen, bis Blut fließt. Die Farbe rot ist für Artgenossen das Signal zum gnadenlosen Zuhacken. Fachleute sprechen von Kannibalismus. Trennt man die Opfer nicht von den Angreifern, dann werden sie totgepickt.

Um die Tierverluste durch Kannibalismus in Grenzen zu halten, kuriert die Geflügelindustrie am Symptom. Hühnerküken wird in den ersten Lebenstagen der Schnabel gekürzt, um ihn abzustumpfen. Ein rotglühendes Blech amputiert und verschmort die Schnabelspitze. Vorher betäubt werden die Tiere nicht, deshalb erlaubt das Tierschutzgesetz nur das Entfernen der unempfindlichen Hornspitze. Doch vergleichbar mit dem menschlichen Fingernagel wächst das Horn nach, der Eingriff müßte wiederholt werden. Viele Geflügelhalter schneiden deshalb tief ins lebende Gewebe hinein.

Im Veterinär-Untersuchungsamt Odenburg zeigt der Pathologe Dr. Fiedler die Köpfe beschlagnahmter Legehennen. Gegen die Zuchtfirma, aus der sie stammen, erstattete er Anzeige wegen Tierquälerei. Die Amputation der Schnäbel geht weit über das zulässige Maß hinaus.

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DR. HANS-HEINRICH FIEDLER: (Veterinär-Untersuchungsamt Oldenburg

"Diesem Schnabel ist mit Sicherheit sowohl am Ober- als auch am Unterschnabel sowohl Knochen- als auch Bindegewebe und Nerven entfernt worden."

INTERVIEWER:

"Wie schmerzhaft ist das für die Tiere?"

DR. HANS-HEINRICH FIEDLER:

"Es gibt verschiedene Phasen, in denen Schmerzen eintreten, das ist einmal der plötzliche akute Schmerz zur Zeit im Augenblick des Amputierens, d. h. des Schnittes oder des Verbrennens der Schnabelspitze. Dann gibt es nach einer wahrscheinlich schmerzfreien Phase, die allerdings auch nicht sicher ist, gibt es einen Schmerz während der Heilung, indem die Tiere ja den Schnabel weiter gebrauchen müssen, es ist ja ein ganz lebensnotwendiges Organ, was unseren Händen entspricht, und die Tiere können, ohne den Schnabel zu benutzen, gar nicht weiter existieren. Und schließlich muß man auch davon ausgehen, daß nach der Heilungsphase ein Schmerz noch vorhanden ist, ein sogenannter Phantomschmerz, der ja auch beim Menschen gut bekannt ist. Mit kurzen Worten: Es ist ein schmerzhafter Zustand, der lang anhaltend ist. Es handelt sich nach dem Gesetz um Eingriffe, die so nicht zugelassen sind. Wie die Praxis ist, das ist sicherlich eine andere Sache, aber dazu kann ich mich so nicht äußern."

KOMMENTAR:

Ein heikles Thema für die Aufsichtsbehörden, denn verurteilt werden konnte die Aufzuchtfirma wegen der Quälerei nicht. Ein Gerichtsgutachten des zuständigen Veterinäramtes Stolberg bestätigt zwar das Verbot der Amputation, doch dann heißt es:

"Uns ist jedoch bewußt, daß diese Methode des Schnabelkürzens bundesweite Praxisanwendung findet und von der überwiegenden Mehrheit der Behörden toleriert wird."

Das Verfahren gegen die Firma wurde eingestellt. Für den Hamburger Juristen Prof. Klaus Sojka ist die Mißachtung des Tierschutzgesetzes durch Geflügelwirtschaft und Behörden ein Skandal:

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PROF. DR. KLAUS SOJKA: (Rechtsanwalt)

"Es wird hier in das durchblutete Gewebe mit eingegriffen. Das ist schmerzhaft, das ist Tierquälerei, das ist meines Erachtens auch strafbar. Es ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Und man muß sich wundern, daß die verantwortlichen Behörden, die Veterinärbehörden, hier noch nicht oder nicht genügend eingegriffen haben. Sie machen sich meines Erachtens mit schuldig."

KOMMENTAR:

Im Bundeslandwirtschaftsministerium sieht man das nicht so radikal. Es sei zwar richtig, daß zwischen gesetzlichen Bestimmungen und Praxis eine Lücke klafft -

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DR. GERHARD BAUMGARTNER: (Bundeslandwirtschaftsministerium)

"- es zeigt sich aber, daß es bei den meisten Geflügelarten nicht ausreicht, den Eingriff auf das Kürzen der Hornteile zu beschränken, es wird in vielen Fällen wesentlich mehr Gewebe entfernt. Diese ist sehr kritisch zu sehen."

KOMMENTAR:

Merkwürdig - im Regierungsentwurf zum neuen Tierschutzgesetz soll genau diese Praxis legalisiert werden. Dort findet sich diese Ausnahmeregelung: "Abweichend vom Amputationsverbot kann die zuständige Behörde das Kürzen der Schnabelspitze bei Nutzgeflügel erlauben."

Statt wie bisher nur unempfindliches Schnabelhorn darf dann die ganze Schnabelspitze verbrannt werden. Die Erlaubnis soll zwar nur in Einzelfällen erteilt werden, doch solche Einzelfälle gibt es in der industriellen Geflügelproduktion nicht. Die Ausnahme wird in der Praxis zur Regel.

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PROF. DR. KLAUS SOJKA: (Rechtsanwalt)

"Das, was in der Tierschutznovelle der Bundesregierung vorgesehen ist, ist meines Erachtens hinterhältig. Es wird unter dem Vorwand des verbesserten Tierschutzes eine tierquälerische Situation gleichsam durch die Hintertür legalisiert."

KOMMENTAR:

Sollte aus dem Gesetzentwurf der Regierung geltendes Recht werden, dann kann man die Bodenhaltung von Geflügel als tiergerechte Alternative zur Käfighaltung abschreiben.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 05.12.1996 | 21:00 Uhr