Bundesverfassungsgericht prüft Abschiebungen nach Griechenland

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die Lage von Flüchtlingen in Griechenland als "prekär" bezeichnet. Die Karlsruher Verfassungsrichter erwägen deshalb, den Betroffenen vor ihrer Abschiebung nach Griechenland die Möglichkeit der Anrufung eines deutschen Gerichtes zu geben. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt zur Zeit darüber, ob die automatische Rückführung von Asylbewerbern von Deutschland nach Griechenland geändert werden muss.

Flüchtlinge am Außenzaun der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Nostorf/Horst bei Boizenburg. © dpa Foto: Jens Büttner

Flüchtlinge am Außenzaun der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Nostorf/Horst bei Boizenburg.

Panorama hatte bereits 2008 über die katastrophalen Zustände in Griechenland berichtet. Iraker, die vor dem Terror in ihrer Heimat geflohen und von einer wochenlange Irrfahrt auf dem Mittelmeer völlig entkräftet waren, wurden sofort in ein improvisiertes Gefängnis gesteckt. Panorama-Reporter Stefan Buchen wurde damals von den griechischen Behörden an Dreharbeiten innerhalb des Lagers gehindert.

In Karlsruhe geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Irakers, der über Griechenland nach Deutschland eingereist war und wieder dorthin zurückgeführt werden sollte. Die Richter stoppten nun vorerst die Rückführung des Irakers. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bestätigte zwar Schwierigkeiten Griechenlands, Maßnahmen zur Abhilfe seien aber bereits auf dem Weg. Das Bundesverfassungsgericht sieht dagegen Anhaltspunkte für eine "massive Überforderung der griechischen Behörden". Die Karlsruher Richter verwiesen auf zahlreiche europäische Staaten, die die automatische Überstellung von Asylbewerbern nach Griechenland gestoppt hätten.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl warf der Bundesregierung vor, die Lage in Griechenland beschönigend darzustellen. Griechenland sei eine "asylrechtliche Wüste, das Asylsystem dort ist kollabiert. Menschen dürfen nicht sehenden Auges in eine Situation zurückgeschoben werden, wo ihre Menschenrechte verletzt werden", erklärte die Organisation. Das endgültige Urteil wird voraussichtlich erst in drei Monaten fallen.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 03.01.2008 | 21:45 Uhr