Stand: 24.02.17 16:45 Uhr

Saarland: Ermittlungen gegen AfD-Kandidaten eingestellt

AfD-Spitzenkandidat Rudolf Müller

Das Verfahren gegen Rudolf Müller von der AfD wurde eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den saarländischen AfD-Spitzenkandidaten Rudolf Müller eingestellt. Müller war vorgeworfen worden, durch den Verkauf von NS-Orden verfassungsfeindliche Symbole verbreitet zu haben. Er habe in seinem Antiquitätengeschäft zwar Orden mit Hakenkreuzen und Geldscheine aus der NS-Zeit verkauft, sich damit aber nicht strafbar gemacht, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Ein Verstoß sei nicht nachweisbar, weil Müller die Orden mit den verbotenen Kennzeichnen nicht einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht, sondern nur einzelnen Personen verkauft habe. Auch habe er die NS-Symbole nicht öffentlich verwendet. Panorama hatte über den Fall berichtet und in einem Beitrag gezeigt, wie Müller Hakenkreuze und Geldscheine aus dem Konzentrationslager Theresienstadt zum Verkauf anbietet.

AfD-Spitzenkandidat handelt mit Hakenkreuzen
Handel mit Nazi-Orden und sogenanntem Lagergeld aus Theresienstadt - für den AfD-Spitzenkandidaten im Saarland, Müller, offenbar kein Problem. Nun hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet.

"Die Darbietung gegenüber einzelnen Käufern" genüge nicht, um straffällig zu werden, so die Begründung der Staatsanwaltschaft. Zudem habe er die Orden in der Vitrine so gelagert, dass man das Hakenkreuz erst durch Umdrehen erkennen konnte.

Müller tritt für die AfD bei der Landtagswahl am 26. März als Spitzenkandidat an. Er selbst wollte sich nicht äußern. Sein Anwalt teilte gegenüber dem Saarländischen Rundfunk mit, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens sei nur konsequent und logisch.

Müller hatte zu Beginn der Ermittlungen im September 2016 gesagt, er zeige die Orden nicht öffentlich, klebe die Hakenkreuze ab - und tue daher nichts Illegales.

Saarland will Handel künftig verbieten lassen

Vor wenigen Tagen hatte das Saarland eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, die den Handel mit NS-Devotionalien verbieten soll. Der Verkauf von NS-Devotionalien sei derzeit nicht strafbar, wenn die nationalsozialistischen Kennzeichen wie Hakenkreuz oder SS-Runen abgeklebt oder verborgen seien, teilte das Justizministerium mit. Auch der Handel mit sogenanntem Lagergeld aus KZs bleibe momentan straffrei. "Die noch heute von Einzelnen gewerbsmäßig genutzte Verehrung des Nationalsozialismus und die Verhöhnung seiner Opfer muss ein Ende haben", sagte Saarlands Justizminister Reinhold Jost (SPD).

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Das Erste | Panorama | 22.09.2016 | 21:45 Uhr