Stand: 25.02.15 10:56 Uhr

Maklergesetz: Lobbyisten scheitern - Gesetz wird streng

Geldschein mit ausgestanzter Form eines Schlüssels © fotomek - Fotolia Foto: TH0MAS MALYSKA

In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, bezahlt - also meist der Vermieter.

In Kürze wird die Bundesregierung das sogenannte Bestellerprinzip für Makler einführen. In Zukunft gilt, so hat es der Koalitionsausschuss gestern beschlossen: wer den Makler bestellt, bezahlt - also meist der Vermieter.

Seit gestern Abend steht fest, dass es beim Gesetz wohl keine Hintertüren und Schlupflöcher geben wird, durch die Makler das Gesetz umgehen können. Panorama hatte im Dezember berichtet, wie die Maklerlobby und CDU Politiker versucht haben, das Gesetz aufzuweichen. Das hätte Maklern die Möglichkeit gegeben, weiter vor allem vom Mieter Provision zu kassieren. Panorama hatte aufgedeckt, dass einige Firmen bereits ausgeklügelte Systeme für diesen Fall in den Schubladen hatten und damit warben.

Umgehungen kaum möglich

Doch die Pläne der Makler sind gescheitert, das Gesetz wird wohl in seiner ursprünglich geplanten Form verabschiedet werden. Umgehungen sind dadurch kaum noch möglich. "Ohne Ausnahme wird in Zukunft derjenige den Makler zahlen, der ihn auch bestellt hat. Das ist für Millionen von Mieterinnen und Mietern von großer Bedeutung", so kommentiert Justizminister Heiko Maas das Gesetz.

Für Mietwohnungssuchende in Großstädten eine gute Nachricht - für viele Makler eine schlechte. Das Gesetz soll Ende April oder Anfang Mai in Kraft treten.

Der Verband der Makler IVD kündigt eine Verfassungsklage zum neuen Gesetz an.

Maklertricks: Zahlt am Ende doch der Mieter?
Obwohl Makler meist im Vermieterauftrag arbeiten, zahlt der Mieter. Das soll sich nun ändern. Doch vieles deutet daraufhin, dass die Maklerlobby das neue Gesetz unterlaufen will.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 04.12.2014 | 21:45 Uhr