Stand: 19.10.22 10:08 Uhr

Holocaust-Leugnerin Haverbeck: Ladung zum Haftantritt

von Robert Bongen, Julian Feldmann

Die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist zum Antritt einer einjährigen Haftstrafe geladen worden. Doch über die Haftfähigkeit muss noch entschieden werden. Währenddessen verzögert sich in Hamburg ein seit Jahren laufendes Verfahren gegen Haverbeck.

Die 93-Jährige muss eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Volksverhetzung in zwei Fällen antreten. Haverbeck hatte im Januar 2016 in einer Berliner Gaststätte vor etwa 80 Zuhörern den systematischen Mord an den europäischen Juden in der NS-Zeit geleugnet und gegen Juden gehetzt. Panorama hatte über die antisemitische Hetzrede Haverbecks berichtet.

Die Verurteilung umfasst zudem Aussagen von Haverbeck, die sie 2018 in einem Interview mit einem rechtsextremen Youtuber getätigt hatte. Auch dort hatte die Rechtsextremistin den Holocaust bestritten.

Im Sommer war das Berliner Urteil rechtskräftig geworden, nachdem Haverbeck mit einer Revision vor dem Kammergericht scheiterte. Nun wurde Haverbeck Anfang Oktober zum Haftantritt geladen. Binnen zwei Wochen muss sich Haverbeck nun in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede einfinden. Haverbeck saß dort bereits ab 2018 eine zweieinhalbjährige Haftstrafe ab. Zur Frage der Haftfähigkeit liege eine "ärztliche Stellungnahme“ vor, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Diese wurde dem Anstaltsarzt des Gefängnisses übersandt, der nun klären soll, ob die 93-Jährige haftfähig ist. Eine Anfrage dazu ließ Haverbecks Verteidiger unbeantwortet.

Verschlepptes Verfahren in Hamburg?

Derweil ist in einem seit siebeneinhalb Jahren laufenden Strafverfahren gegen Haverbeck in Hamburg kein Abschluss in Sicht. Hier geht es um Äußerungen Haverbecks in zwei Panorama-Interviews Anfang 2015. Das Amtsgericht Hamburg hatte die mehrfach einschlägig vorbestrafte Frau im November 2015 wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu zehn Monaten Haft verurteilt. In der Verhandlung hatte sie erneut gesagt: "In Auschwitz ist niemand ermordet worden." Rechtskräftig ist das Urteil bis heute nicht, weil sich das Verfahren am Landgericht Hamburg verzögert. "Der Umstand, dass bislang keine Berufungsverhandlung stattgefunden hat, ist auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft äußerst bedauerlich", sagt eine Sprecherin der Anklagebehörde auf Panorama-Anfrage. Allerdings stehe der Staatsanwaltschaft außer "wiederholten Anmahnungen einer Terminierung" kein Rechtsmittel zur Erzwingung einer Verhandlung zur Verfügung.

Eine zunächst für den September 2018 anberaumte Verhandlung musste "wegen einer längerfristigen Erkrankung aufgehoben werden", teilt Gerichtssprecher Kai Wantzen mit. Ab Mai 2020 angesetzte Prozesstermine wurden pandemiebedingt abgesagt. Es kämen "leider mehrere Faktoren zusammen, die zu erheblichen Verzögerungen geführt haben", sagt Wantzen gegenüber Panorama.

Eine neue Terminierung der Verhandlung ist nicht abzusehen. "Krankheitsbedingt steht die ordentliche Vorsitzende der zuständigen Berufungskammer auch gegenwärtig nicht zur Verfügung", erklärt der Gerichtssprecher. Laut Wantzen ist eine solch lange Verfahrensdauer in Hamburg kein Einzelfall: "Das Landgericht hat aktuell zehn weitere laufende Berufungsverfahren ausfindig gemacht, in denen das erstinstanzliche Urteil von 2015 oder früher datiert."

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 23.04.2015 | 21:45 Uhr