Stand: 19.09.19 11:47 Uhr

Anklage gegen Nordkreuz-Chef Marko G.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den Gründer der rechten "Prepper"-Gruppe "Nordkreuz", Marko G., Anklage wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz in zwei Fällen erhoben. Dem ehemaligen SEK-Beamten wird zur Last gelegt, unberechtigt Munition und Waffen entgegen den Bestimmungen des Waffengesetzes bzw. des Kriegswaffenkontrollgesetzes besessen, gelagert und gesammelt zu haben. Die "Prepper"-Gruppe "Nordkreuz" in Mecklenburg-Vorpommern steht seit 2017 im Fokus von Terror-Ermittlern, da zwei Mitglieder rechtsextrem-motivierte Anschläge geplant haben sollen. "Nordkreuz"-Chef Marko G. hatte Panorama 2017 ein ausführliches Interview gegeben. Darin hatte er unter anderem berichtet, dass die Gruppe sich auf den "Ernstfall" vorbereite und man sich regelmäßig zu legalen Schießübungen treffe.

Terror-Ermittlungen auch gegen Polizisten
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einzelne Mitglieder einer sogenannten "Prepper"-Gruppe wegen Terror-Verdachts.

Bei einer Durchsuchung des Wohnhauses von Marko G. wurden im August 2017 ca. 23.800 Schuss Munition, zahlreiche Waffen und Blendgranaten gefunden. Unter der Munition befanden sich laut Staatsanwaltschaft 18 Schuss, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterfallen und die der Angeklagte nicht legal erlangen und besitzen durfte. Bei einer weiteren Durchsuchung im Juni 2019 wurden erneut ca. 31.500 Schuss Munition unterschiedlichen Kalibers sowie zahlreiche Sprengkörper sichergestellt. Bei der Razzia wurde ebenfalls eine Maschinenpistole gefunden, die laut den Ermittlern im Dezember 1993 aus den Räumlichkeiten der Bundeswehr in Brandenburg entwendet worden war.

Ausgangspunkt der aktuellen Ermittlungen gegen die SEK-Beamten waren Durchsuchungen wegen Terrorverdachts gegen zwei Mitglieder der Gruppe "Nordkreuz" aus Mecklenburg-Vorpommern 2017 und 2018. Der Generalbundesanwalt ermittelt wegen des Verdachts auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. In diesem Verfahren wird Marko G. als Zeuge geführt, die Anti-Terror-Einheit GSG9 hatte im August 2017 auch sein Haus durchsucht, um Beweismaterial sicherzustellen. Dabei fanden die Ermittler auch ein umfangreiches Waffenarsenal, das teilweise nicht korrekt gelagert worden sein soll. Außerdem soll G. für den Besitz der Waffen teilweise nicht die nötigen Genehmigungen gehabt haben, heißt es aus Ermittlerkreisen. Im Panorama-Interview hatte Marko G. berichtet, dass die rund 30 Personen umfassende Gruppe fast vollständig legal bewaffnet sei - die Mitglieder seien Jäger und Sportschützen.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama 3 | 19.09.2017 | 21:15 Uhr