Antworten des NDR zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Panorama: Besteht beim NDR eine Maskenpflicht und wie genau ist die geregelt?

NDR: Angesichts der insgesamt steigenden Fallzahlen besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (mindestens OP-Maske/ ggf. FFP2-Maske ohne Ausatemventil) in geschlossenen Räumen. Das gilt unabhängig von der Raumgröße und der Belüftung. Ausgenommen davon sind nur Büros bei Einzelnutzung und Bereiche, wo im Rahmen des Programmauftrags zur Aufrechterhaltung des Sendebetriebs eine Maskenpflicht nicht umsetzbar ist - beispielsweise bei der Moderation von HF-Sendungen in Sendestudios. Letztere sind durch vorherige Selbsttests zu flankieren, wenn diese - mit Blick auf die aktuelle Versorgungslage - in ausreichender Zahl bereitgestellt werden können. In Fahrzeugen greift ein eigenes Konzept. Dieses berücksichtigt die durch das Fahrzeug vorgegebenen Rahmenbedingungen. Es besteht dort aber auch für alle Mitfahrer die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Auf dem NDR Gelände selbst (an der frischen Luft) muss keine Maske getragen werden. Der NDR berücksichtigt dabei auch die geltenden Bundes- und Länderregelungen (z. B. die Corona-Arbeitsschutzverordnung und die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Das Tragen von FFP2-Masken ist nur dort verpflichtend, wo dies aufgrund einer arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung notwendig ist, z.B. auf COVID-19-Stationen, in der Notaufnahme oder Pathologie. Das Tragen von FFP2-Masken kann auch unabhängig vom Coronavirus verpflichtend sein. Beispielsweise beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Harthölzern, künstlichen Mineralfasern oder Asbest.

Panorama: Stellt der NDR Mitarbeitern kostenlose FFP-2-Masken zur Verfügung, wenn ja, für welche Aufgaben?

NDR: Wenn aufgrund einer arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen wird, stellt der NDR diese im Rahmen der persönlichen Schutzausrüstung seinen Mitarbeitenden kostenlos zur Verfügung. Während der Corona-Pandemie stellt der NDR darüber hinaus allen Kolleg*innen kostenlos OP-Masken zur Verfügung. Kolleg*innen die sich mit FFP2-Masken besser geschützt fühlen als mit OP-Masken, können auch diese kostenlos vom NDR erhalten.

Panorama: Bei FFP2-Masken wird nach DGUV-Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" nach einer Tragezeit von 75 Minuten eine Pause ohne Maske von 30 Minuten empfohlen. Diese Angaben beziehen sich auf eine mittlere Arbeitsschwere, Raumtemperatur und Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen. Wird nur leichte körperliche Arbeit verrichtet, können die Werte entsprechend angepasst werden. Wie setzt der NDR diese Empfehlung um?

NDR: Grundsätzlich wird auch im NDR nach der o.a. Regel verfahren. Dazu wurde eine entsprechende Betriebsanweisung erstellt. Allerdings gibt es in Bezug auf die Corona-Pandemie eine ergänzende Empfehlung seitens der DGUV, die wir berücksichtigen. Wichtig ist auch hier die Gefährdungsbeurteilung, die ggf. durch eine*n Betriebsärztin/Betriebsarzt (Arbeitsmediziner*in) individuell angepasst werden muss.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 22.04.2021 | 21:45 Uhr