Briefwechsel mit der Debeka

Sehr geehrter Herr Edelhoff,

vielen Dank für Ihre Mail. Gerne nehmen wir zu Ihren Fragen Stellung.

ad 1.) Zunächst: Der Status als Selbsthilfeeinrichtung ist nicht davon abhängig, dass ihr dieser Status offiziell verliehen wird bzw. eine entsprechende Anerkennung erfolgt. Das hat die Bundesregierung mit ihrer Aussage festgestellt. Das heißt aber nicht, dass es keine Selbsthilfeeinrichtungen gibt und dass wir als Debeka uns nicht dennoch als Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst verstehen und auch so arbeiten.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Finanzministerium NRW noch am 7. Januar 2014 seine Beamten wie folgt informiert hat: "Aus gegebenem Anlass weise ich zur Nebentätigkeit von Beamtinnen und Beamten in und für Selbsthilfeeinrichtungen (z.B. Debeka, HUK) auf folgendes hin: "...

Ähnlich äußerte sich am 18. Dezember 2013 das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport: "Bei der Debeka Versicherung handelt es sich - ähnlich wie bei dem Beamtenheimstättenwerk (BHW), der Deutschen Beamtenversicherung, der HUK-Coburg oder den Sparda-Banken - um eine Selbsthilfeeinrichtung der Beamtinnen und Beamten, die der Stärkung deren sozialer und wirtschaftlicher Belange dient."

Dies sind zwei Beispiele von vielen, dass die Debeka auch von offiziellen Stellen nach wie vor als Selbsthilfeeinrichtung anerkannt wird. Wir wurden von Beamten für Beamte als Verein auf Gegenseitigkeit gegründet. Über Jahre und Jahrzehnte waren wir damit eine klassische Selbsthilfeeinrichtung, die von Beamten ehrenamtlich verwaltet wurde. Heute wird die Debeka nicht mehr von Beamten selbstverwaltet. Das wäre in Anbetracht der heutigen Größe auch gar nicht mehr möglich. Dennoch sind wir im Kern unverändert eine Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst.

Hinzu kommen folgende Aspekte:

  • - Wir sind Mitglied im DBW, der Vereinigung der Selbsthilfeeinrichtungen in Deutschland.
  • - Die Debeka bietet spezielle Angebote für Beamte (das machen in diesem Umfang nur wenige Unternehmen).
  • - Die Debeka übernimmt darüber hinaus sogar in einigen Fällen die Beihilfeleistungen für Gemeinden und Kommunen.
  • - Wir sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, d.h. unsere Versicherten werden mit Abschluss eines Vertrages Mitglieder dieses Vereins. Das ist Selbsthilfe!

Unabhängig davon können Tippgeber auch für Versicherungen tätig sein, die keine Selbtshilfeeinrichtungen sind.

ad 2.) Wir müssen zunächst richtig stellen, dass die Staatsanwaltschaft gegen unbekannte Mitarbeiter der Debeka ermittelt. Die Debeka hat ein großes Interesse an der Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe und unterstützt alle ermittelnden Behörden engagiert.

Es verstößt gegen die Richtlinien der Debeka, wenn Beamte Adressen an Mitarbeiter der Debeka verkaufen. Im Rahmen der Tätigkeit als Empfehlungsgeber (Tippgeber) können Mitglieder der Debeka potentielle Mitglieder empfehlen. Ausschließlich dann, wenn es zum Abschluss eines Versicherungsvertrags kommt, erhält der Tippgeber eine Vergütung.

Alle Tippgeber sind mit ihrer Unterschrift u. a. darauf verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Regelungen ihrer Dienstherren zu beachten. Selbstverständlich dürfen Tippgeber nur Adressen von Interessenten namhaft machen, wenn diese unter Beachtung beamten- und datenschutzrechtlicher Vorgaben erlangt wurden.

ad 3.) Ihre Aussage suggeriert, dass Beamte generell keine Nebentätigkeiten ausüben könnten. Das entspricht weder der Realität noch den einschlägigen Bestimmungen im Beamtenrecht. Wir Ihnen bereits mitgeteilt, hat sich dazu auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bereits offiziell geäußert. Ein Tippgeber ist nach der Gesetzesbegründung zu § 34 d GewO (Versicherungsvermittler) derjenige, dessen Tätigkeit darauf beschränkt ist, Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen namhaft zu machen oder Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler oder Versicherungsunternehmen herzustellen, was jedoch keine Vermittlung im Sinne des § 34 d GewO darstellt. Selbstverständlich dürfen uns Tippgeber nur Adressen von Interessenten namhaft machen, wenn diese unter Beachtung beamtenrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben erlangt wurden.

Die Zusammenarbeit mit Empfehlungsgebern, so genannten Tippgebern, in der Versicherungsbranche ist historisch gewachsen. Die Debeka ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, also eine Versicherung mit genossenschaftlichem Gedanken. Sie wurde 1905 als Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst von Beamten für Beamte gegründet. Bis 1923 gab es nur rein ehrenamtliche Vereinsmitglieder - die sich gegenseitig ihre Krankenversicherung empfohlen haben. Der Vertrieb der Debeka ist deshalb auch kein "geheimes Netzwerk" in Behörden - vielmehr ist die Debeka aus dem öffentlichen Dienst entstanden.

Die persönliche Empfehlung ist auch in den darauf folgenden Jahrzehnten ein wichtiges Standbein in der Versicherungsbranche geblieben. Viele Personen haben dabei nicht nur empfohlen, sondern auch beraten. Seit der neuen EU-Finanzdienstleisterrichtlinie von 2007 indes ist es nur noch speziell ausgebildeten Personen gestattet, zu beraten. Daher hat auch die Debeka ihre nebenberuflichen Mitarbeiter angewiesen, entweder eine Zusatzausbildung zu absolvieren oder ihre Tätigkeit strikt auf das Geben von Tipps zu beschränken. Diese Personen nennt man Tippgeber.

Die Debeka-Gruppe beschäftigt mehr als 9.000 Außendienstmitarbeiter. Sowohl in der privaten Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst haben diese Mitarbeiter 15.800 aktive nebenberufliche Mitarbeiter, so genannte Tippgeber, die im Jahr 2012 mindestens eine Empfehlung gegeben haben, die zu einem Vertragsabschluss geführt hat. Diese Tippgeber sind also Empfehlungsgeber, die für Interessenten einen Kontakt zu einem Debeka-Mitarbeiter herstellen. Insgesamt sind ca. 36.300 Personen als Tippgeber registriert. Die Tätigkeit der Tippgeber ist auch vergleichbar mit Kundenwerbung für Zeitungsabonnements oder Fitnessstudios. Ausschließlich dann, wenn es zum Abschluss eines Versicherungsvertrags kommt, erhält der Tippgeber eine Vergütung. Die Aussage, ein Empfehlungsgeber erhalte Geld für eine Adresse, ist deshalb falsch.

Hier geht es also darum, dass zufriedene Mitglieder "ihren" Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit weiterempfehlen. Die Mitglieder der Debeka Krankenversicherung sind die zufriedensten der Branche. Zu diesem Ergebnis kommt seit Jahren der "Kundenmonitor Deutschland 20132 der Servicebarometer AG. Über 98 % der Debeka-Versicherten sind mit Ihrem Krankenversicherungsschutz "vollkommen zufrieden", "sehr zufrieden" oder "zufrieden". Lediglich 1,9 % sind weniger zufrieden oder unzufrieden. Mit einer "Note" von 1,95 (auf einer Skala von 1 bis 5) gehört die Debeka auch branchenübergreifend zu den Unternehmen mit der höchsten Kundenzufriedenheit.

Im Jahr 2012 haben sich von rund 4,7 Millionen Mitgliedern lediglich 512 Mitglieder beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung (416) oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (96) beschwert. Das sind 0,011 Prozent sämtlicher Mitglieder der Debeka Krankenversicherung. Damit hat die Debeka im Vergleich nur etwa halb so viele Beschwerden wie die Mitbewerber im Markt.

Darüber hinaus erzielt die Debeka in Vergleichstests immer wieder Spitzenplätze und wird für ihr Preis-Leistungs-Verhältnis gelobt. Neben FOCUS-Money (siehe Anlage) verlieh das Handelsblatt der Debeka im Oktober 2013 eine Auszeichnung als beste Private Krankenversicherung in Deutschland.

ad 4.) Ein solches Vorgehen würde den Debeka-Vorgaben widersprechen. Leider kann es immer zu Verfehlungen Einzelner kommen, die man nicht ausschließen kann. Durch umfangreiche Vorschriften und einen stetig verbesserten Verhaltenskodex versucht die Debeka jedoch, solchen Verfehlungen strikt vorzubeugen.

ad 5.) Dieser Fall ist uns nicht bekannt.Wenn Sie uns nähere Informationen dazu geben können, werden wir gerne zur Aufklärung beitragen und mit dem Versicherten sprechen.

ad 6.) Da uns der Fall nicht bekannt ist, können wir dazu keine Stellung nehmen.

In Deutschland besteht auch für Beamte im Bereich der Krankenversicherung eine Pflicht zur Versicherung. Sie erhalten zwar grundsätzlich eine Beihilfe zu den Krankheitsaufwendungen, müssen aber für den nicht gedeckten Teil eine Krankenversicherung abschließen. Um Beamtenanwärter dabei zu unterstützen, gehen unsere Außendienstmitarbeiter gezielt auf mögliche Interessenten zu - das gehört auch zu unserem Selbstverständnis als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und Selbsthilfeeinrichtung für Beamte.

ad 7.) Der Vorwurf derartiger Schulungsunterlagen ist gegenüber der von uns eingerichteten neutralen Stelle erhoben worden. Wir gehen dem derzeit nach.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Arns

Leiter der Abteilung Externe Kommunikation st. Pressesprecher

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 23.01.2014 | 22:15 Uhr