Liebe und Politik: Eingesperrt im Libanon

Die 19-jährige Souikana wurde in Berlin geboren und ist dort aufgewachsen, besitzt aber außer der deutschen auch noch die libanesische Staatsbürgerschaft. In Berlin heiratet sie 2008 einen Libanesen und bekommt kurz danach mit ihm ein Kind. Die Ehe läuft schlecht, ihr Mann schlägt sie, die junge Frau will sich trennen.

Da bereitet der Mann einen gemeinsamen "Versöhnungsurlaub" in Beirut vor. Eine Reise ohne Wiederkehr. Ihr Mann hat eine "Ausreisesperre" für sie und das Kind verhängt - nach dem im Libanon geltenden Recht ist so etwas möglich.

Liebe und Politik: Eingesperrt im Libanon
Eine Deutsche libanesischer Abstammung sitzt wegen einer ihr auferlegten Ausreisesperre durch ihren Mann in Beirut fest.

Er selbst ist längst wieder in die gemeinsame Wohnung nach Berlin zurück gekehrt. Die Deutsche libanesischer Abstammung sitzt nun seit knapp drei Monaten in Beirut fest. Längst hat sie sich an die deutsche Botschaft vor Ort gewandt, doch dort verweist man auf das libanesische Gesetz, das bestimmt, dass sie nicht nach Deutschland ausreisen darf, solange ihr Mann es ihr nicht gestattet. Die deutschen Behörden halten sich für machtlos.

Universelle Menschen- und Freiheitsrechte scheinen gegen das schiitische Privatrecht nichts ausrichten zu können. Formal kann nur der Ehemann die Ausreisesperre schnell aufheben lassen. Bisher sieht er offenbar kein Motiv dafür - äußern wollte er sich gegenüber Panorama nicht.

Eingesperrt: Das Schicksal einer Deutschen im Libanon
Im November berichteten wir über Soukaina aus Berlin, die mit ihrem Sohn im Libanon festsitzt. Wie geht es ihr jetzt?

Dabei hat der libanesische Ehemann seine Aufenthaltserlaubnis nur deshalb, weil er mit Soukaina, einer Deutschen, verheiratet ist und mir ihr ein Kind hat. Dass die Behörden sein befristetes Aufenthaltsrecht dennoch weiter gelten lassen, obwohl er seine Ehefrau im Libanon festhalten lässt, erstaunt und wirft Fragen auf. Strengere Nachfragen der Behörden zu seinem Aufenthaltsrecht hätten seine Motivlage durchaus beeinflussen können.

Immerhin erklärt nun die zuständige Berliner Innenbehörde auf Nachfrage von Panorama, es werde "von der Ausländerbehörde geprüft, ob seine Aufenthaltserlaubnis beendet wird, weil seine Aufenthaltserlaubnis sich daraus herleitet, dass er mit eine deutschen Staatsangehörigen in Deutschland eine Ehe führt. Da der Betreffende erkennbar die Ehe nicht in Deutschland führen will (...), ergeben sich wahrscheinlich aufenthaltsrechtliche Konsequenzen."

Dieses Thema im Programm:

NDR Fernsehen 04.11.2010 | 22:00 Uhr