Schäubles Mogelpackung - Wie der Staat aus Deutschen ausländische Flüchtlinge macht

Nach dem Panorama-Bericht vom 17. April 2008 hat der Bundesinnenminister prompt reagiert: Wolfgang Schäuble ließ anordnen, dass Michael Samir al-Ayash in Deutschland bleiben darf. Aber nicht etwa, weil er sowieso schon Deutscher ist, wie Panorama berichtet hatte. Das Innenministerium will ihn stattdessen als irakischen Flüchtling anerkennen lassen.

Wolfgang Schäuble © dpa

Eine Mogelpackung, denn eine Korrektur des problematischen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit lehnt das Innenministerium weiterhin ab; dies sei "nicht notwendig", wie es auf Anfrage von Panorama hieß. Damit leiden noch immer viele andere Betroffene unter dem frauenfeindlichen Gesetz aus der Pickelhaubenzeit. Und Schäuble stößt mit seiner Entscheidung auf Widerspruch selbst in der eigenen Partei. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Willi Zylajew sagt in Panorama: "Der Herr al-Ayash, wie alle anderen vergleichbaren Fälle, haben einen Anspruch darauf, sofort einen deutschen Pass zu erhalten." Auch SPD-Innenexperte Sebastian Edathy spricht sich für eine schnelle Gesetzesänderung aus.

Für den Betroffenen hat der Erfolg einen bitteren Beigeschmack. "Es kann nicht sein, dass man erst zum Fernsehen rennen muss, um an sein Recht zu kommen," sagt Michael Samir al-Ayash. "Es muss eine gerechte Lösung für alle geben, die in meiner Situation sind." Durch die Anerkennung als ausländischer Flüchtling ist nun immerhin Michael Samir al-Ayash geholfen - den anderen Betroffenen jedoch nicht.

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz - aus dem Jahr 1913

Panorama über ein unrühmliches Kapitel deutscher Gesetzgebungs- und Rechtsgeschichte - das noch nicht beendet ist.

Panorama hatte am 17. April 2008 darüber berichtet, wie deutsche Behörden versucht hatten, Michael Samir al-Ayash, Sohn einer deutschen Mutter und eines irakischen Vaters, aus seiner Heimat Deutschland in den Irak auszuweisen. "Rechtsgrundlage" war das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, wonach eine deutsche Mutter ihre Staatsangehörigkeit nicht an die Kinder weitergeben durfte. Dies wurde erst 1975 geändert - als Michael Samir al-Ayash bereits geboren war.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 15.05.2008 | 21:45 Uhr