Stand: 21.01.08 14:06 Uhr

Panorama: Hessische CDU nutzt www.hessen.de für Wahlpropaganda

Screenshot von Hessen.de

"Versprochen - Gehalten": Die Vorhaben der Regierung seien "fast vollständig" umgesetzt worden.

Die Landesregierung in Hessen nutzt die mit Steuergeldern finanzierte Internetseite des Bundeslandes www.hessen.de für Wahlpropaganda. Das hat Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim bei einer Begutachtung der Internetseite im Auftrag des ARD-Politikmagazins "Panorama" festgestellt. Von Arnim bezeichnet die Seite als "verschleierte Regierungspropaganda". Vieles, was dort stehe, gehöre nicht auf die amtlichen Seiten eines Bundeslandes, sondern auf die Wahlkampfseiten der CDU. Es handele sich um einen Missbrauch von Regierungsmitteln. "Offenbar sollen hier die strengen verfassungsrechtlichen Grenzen unterlaufen werden, die für parteiergreifende Regierungspropaganda in Wahlkampfzeiten gelten."

Auf www.hessen.de dominierten über Wochen die Themen, die Roland Kochs Wahlkampf prägten, vor allem das Thema Jugendgewalt. So wurde u. a. über die Fernsehauftritte des Ministerpräsidenten sowie anderer Minister informiert. Unter der Überschrift "Versprochen-gehalten" wird eine positive Bilanz der Regierungszeit Kochs gezogen. Auf der Seite wird angekündigt, in der nächsten Legislaturperiode 2500 neue Lehrerstellen zu schaffen - vorrausgesetzt natürlich, die Regierung Koch wird wiedergewählt. Nach der "Panorama"-Anfrage am 17. Januar 2008 wurden einige der strittigen Elemente von der Seite entfernt, wie z. B. eine Verlinkung auf Zeitungsinterviews von Roland Koch zum Thema Jugendgewalt.

Wahlkampf in Hessen: Koch kämpft um sein Amt
Im Wahlkampf der hessischen CDU wird mit Rassismus Stimmung gemacht. Roland Koch windet sich um eine Aussage.

Die Internetseiten der Bundesländer Hamburg und Niedersachsen sind frei von derartigen Wahlkampftönen. Auch in diesen beiden Bundesländern finden in den nächsten Wochen Landtagswahlen statt.

Die Hessische Staatskanzlei wies die Vorwürfe gegenüber "Panorama" zurück. Man beachte die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit. Von einem Missbrauch von Regierungsmitteln zu Wahlkampfzwecken könne keine Rede sein.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 03.01.2008 | 21:45 Uhr