Kommentar

Stand: 12.10.17 18:48 Uhr

Kein Familiennachzug: Panik statt Grundrecht

von Pia Lenz

Die Union will die Zahl der Flüchtlinge unbedingt begrenzen. Am ehesten kann sie das bei der Einschränkung des Rechts auf "Familiennachzug". Dazu will sie Familien weiterhin über Jahre auseinanderreißen."Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte bleibt ausgesetzt", heißt es in ihrem Kompromisspapier zur Flüchtlingspolitik. Ein Aufschrei aus den eigenen Reihen der christlichen Schwesterparteien blieb in den vergangenen Tagen aus. Dafür machten die Grünen bereits vor Beginn der Sondierungsgespräche für eine Jamaika-Koalition klar, dass der Familiennachzug eine zentrale Frage in den Verhandlungen mit FDP und Unionsparteien sein wird. Doch hinter dem Streitpunkt Familiennachzug steckt mehr als ein übliches Handelsobjekt  in Koalitionsverhandlungen.

Nachzug: Abschreckung statt Willkommenskultur
Salah floh aus Syrien vor dem Krieg nach Deutschland, seine Frau und die beiden Kinder wollte er nachholen. Doch seine Familie wird nie wieder komplett sein.

Aussetzung des Familiennachzugs

Als die große Koalition den Nachzug im März 2016 für einen Teil der Flüchtlinge aussetzte, sollte die Einschränkung eine "kleine Gruppe" betreffen, nämlich nur die Flüchtlinge mit einem eingeschränkten Schutzstatus. Doch schnell wurde klar, dass hinter dem scheinbar kleinen neuen Passus im Aufenthaltsgesetz ein deutlich größerer Plan und Richtungswechsel steckte.

Jürgen Trittin (Grüne) vor schwarzem Hintergrund © dpa Bildfunk Foto: Andreas Arnold

Jürgen Trittin hält das Aussetzen des Familiennachzuges für ein Integratiosnhindernis.

Aus dieser "kleinen Gruppe" wurde innerhalb weniger Wochen scheinbar mühelos eine große Gruppe gemacht, indem das Bundesamt für Migration von einem auf den anderen Tag seine Entscheidungspraxis änderte. Das Ziel: Die neue Regelung sollte fortan möglichst viele Flüchtlinge betreffen und ihnen die Berechtigung nehmen, ihre Familienangehörigen ins Land holen zu dürfen.

Heute bekommen fast 60 Prozent der Syrer nur noch diesen minderen Schutz. Sie waren unter völlig anderen asylrechtlichen Voraussetzungen zunächst ohne ihre Familien hergekommen. Viele Väter warten deshalb seit Jahren auf ihre Kinder und ihre Frauen, Minderjährige auf ihre Eltern.

Weniger Angehörige als erwartet

Als Innenminister de Maizière 2015 sagte: "Wir können unsere hohen Flüchtlingszahlen nicht durch Familiennachzug verdoppeln oder gar verdreifachen", war dies erst der Anfang politischer Panikmache. Es kursierten seitdem immer höhere Zahlen von Angehörigen, die angeblich längst auf dem Weg nach Deutschland waren. Doch neue Zahlen zeigen: Es kommen deutlich weniger, als ursprünglich von der Regierung erwartet. Das Auswärtige Amt schätzt nun, dass bis zum Ende des kommenden Jahres etwa 100.000 bis 200.000 Angehörige von Syrern und Irakern kommen könnten.

Hinzu kommen 70.000 Flüchtlinge, die bereits heute ein Recht darauf hätten, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu kommen, die jedoch häufig seit vielen Monaten auf einen Termin warten, um bei den deutschen Auslandsvertretungen überhaupt erstmal ein Visum beantragen zu können.

Familienzusammenführung fördert Integration

Hinter jeder Ziffer steckt eine Familie, deren Zukunft von der Entscheidung der deutschen Behörden abhängt. Viele, die bereits 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, möchten sich hier integrieren, doch wie soll das gehen, wenn die Familie nicht vollständig ist? Wenn die Gedanken ganz woanders sind? Auf der anderen Seite gibt es auch keine Zahlen darüber, wie viele Frauen und Kinder in den Küstenregionen ausharren und sich im Notfall auf die lebensgefährliche Flucht über das Meer begeben würden, wenn sie keine Aussicht mehr darauf haben, ab März 2018 wieder legal einreisen zu dürfen.

Es ist verständlich, dass die Bundesregierung 2016 nach Lösungen suchte. Die Flüchtlingszahlen waren hoch, viele Kommunen und Behörden überlastet. Doch wenn heute wieder über eine Obergrenze diskutiert wird, auch wenn das Wort vermieden wird, weiß dabei eigentlich jeder, dass ein Grundrecht niemals nur für eine begrenzte Zahl gelten kann.

Schutz der Familie im Grundgesetz verankert

Da bleibt der Familiennachzug eine der wenigen Stellschrauben, an der sich leicht drehen lässt, aber nicht gedreht werden darf: "Familie steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung", so steht es in unserem Grundgesetz. Der Staat darf Familien nicht absichtlich trennen und Kindern ihre Eltern vorenthalten.

Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs würde bedeuten, dass Grundrechte, Menschenwürde und unsere gemeinsamen Werte in Zeiten politischer Panikmache zu einer Verhandlungsmasse geworden sind.

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Das Erste | Panorama | 05.10.2017 | 21:45 Uhr