Monaco
Caroline scheitert mit Menschenrechtsklage
Bildunterschrift:
Null Toleranz, wenn Paparazzi die Privatsphäre verletzen: Caroline zog bis vor den Europäischen Gerichtshof.
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Wenn es um Papparazzi und "Schnappschüsse" aus ihrem Privatleben geht, versteht Caroline von Monaco keinen Spaß. Das bekam jetzt die Zeitschrift "Frau im Spiegel" wieder zu sprüren. Fürst Alberts Schwester zog bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - erfolglos. Die Richter haben die Klage abgewiesen. Stein des fürstlichen Anstoßes war ein Bericht zur Erkrankung von Fürst Rainier aus dem Jahr 2002. Der Artikel enthielt Fotos, die Prinzessin Caroline mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover beim Skiurlaub im Schweizer Nobelort St. Moritz zeigten.
Porträt
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Caroline - Kein Glück mit der Ehe
Sie entstammt der glamourösen Ehe zwischen Fürst Rainier III. von Monaco und Filmdiva Grace Kelly. Dennoch muss Caroline schwere Schicksalsschläge in ihrem Leben hinnehmen.
Urteile deutscher Richter bestätigt
In ihrer Urteilsbegründung schlossen sich die Straßburger Richter der Meinung ihrer deutschen Kollegen weitestgehend an, die bereits zuvor mehrere Klagen der Prinzessin abgewiesen hatten. Weil die Erkrankung des Vaters sehr wohl von öffentlichem, gesellschaftlichem und zeitgeschichtlichem Interesse gewesen sei, habe das Recht der Verleger auf freie Meinungsäußerung Vorrang vor dem Menschenrecht auf Achtung der Privatsphäre, hieß es in der Urteilsbegründung. Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention sei demnach nicht von den deutschen Gerichten bei der Urteilsfindung missachtet worden.
Hintergrund
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Wie die Mutter, so die Tochter
Charlotte Casiraghi kommt nicht nur äußerlich nach der Mama: Genau wie Caroline geht die 25-Jährige jetzt juristisch gegen die Medien vor. Sie fühlt sich von Paparazzi verfolgt.





