DasErste.de - Springe direkt zu

Inhalt.
Hauptnavigation.
Weitere Inhalte.

22.05.2012

Das Erste.de
Inhalt

Monaco

Caroline scheitert mit Menschenrechtsklage

Prinzessin Caroline bei der Abschlussfeier der Monaco International School, deren Präsidentin sie ist. © dpa - picture alliance Bild vergrößern Bildunterschrift: Null Toleranz, wenn Paparazzi die Privatsphäre verletzen: Caroline zog bis vor den Europäischen Gerichtshof. ]
Wenn es um Papparazzi und "Schnappschüsse" aus ihrem Privatleben geht, versteht Caroline von Monaco keinen Spaß. Das bekam jetzt die Zeitschrift "Frau im Spiegel" wieder zu sprüren. Fürst Alberts Schwester zog bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - erfolglos. Die Richter haben die Klage abgewiesen. Stein des fürstlichen Anstoßes war ein Bericht zur Erkrankung von Fürst Rainier aus dem Jahr 2002. Der Artikel enthielt Fotos, die Prinzessin Caroline mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover beim Skiurlaub im Schweizer Nobelort St. Moritz zeigten.

Urteile deutscher Richter bestätigt

In ihrer Urteilsbegründung schlossen sich die Straßburger Richter der Meinung ihrer deutschen Kollegen weitestgehend an, die bereits zuvor mehrere Klagen der Prinzessin abgewiesen hatten. Weil die Erkrankung des Vaters sehr wohl von öffentlichem, gesellschaftlichem und zeitgeschichtlichem Interesse gewesen sei, habe das Recht der Verleger auf freie Meinungsäußerung Vorrang vor dem Menschenrecht auf Achtung der Privatsphäre, hieß es in der Urteilsbegründung. Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention sei demnach nicht von den deutschen Gerichten bei der Urteilsfindung missachtet worden.

Stand: 07.02.2012 14:10