Deutschland und die PKK

von Stefan Buchen
Teilnehmer einer Demo gegen das Vorgehen der Türkei gegen die Kurden halten ein Transparent mit der Aufschrift "PKK-Verbot aufheben!" hoch. © dpa Foto: Daniel Bockwoldt

Kurdische Aktivisten fordern schon lange eine Aufhebung des PKK-Verbots sowie die Freilassung von Mitstreitern.

"Die PKK ist aus Sicht des Bundesinnenministeriums nach wie vor insgesamt eine Vereinigung, die ihre Ziele durch die Begehung von schweren Gewalttaten einschließlich der Tötung von Menschen zu erreichen sucht. Hiergegen wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des Rechtsstaates entschieden vorgegangen." So deutlich antwortet der Sprecher des Bundesinnenministeriums auf die Frage von Panorama, ob Deutschland die PKK angesichts der Bündnispolitik der Vereinigten Staaten neu bewertet und vielleicht sogar über eine Aufhebung des PKK-Verbots nachdenkt. Also keine Neubewertung, geschweige denn eine Erwägung, das Betätigungsverbot der Kurdenorganisation aufzuheben. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer strengen Ablehnung der PKK. Der Sprecher von Thomas de Maizière beruft sich auf einen BGH-Beschluss von 2010, wonach "es sich bei der PKK insgesamt um eine terroristische Vereinigung im Ausland handelt (§§ 129a, 129b StGB)".

Namensänderungen der PKK haben für Bundesregierung keine Bedeutung

Dass die PKK sich mehrfach umbenannt hat, beeindruckt die Bundesregierung nicht. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der "Linken" hatte das Bundesinnenministerium im April 2017 die "Kurdische Arbeiterpartei" folgendermaßen beschrieben: "Die PKK hat im letzten Jahrzehnt in Europa mehrere Namensänderungen vorgenommen, nicht zuletzt auch, um einen demokratischen Läuterungsprozess zu suggerieren sowie dem Makel einer Terrororganisation entgegenzuwirken und sich legale Betätigungsfelder zu schaffen. Gleichwohl handelt es sich nach wie vor um dieselbe Organisation, mit einer auf dem Führerprinzip aufbauenden hierarchischen Kaderstruktur und durchgehend denselben Führungskräften."

Bei dieser Einschätzung bleibt der Sprecher des Bundesinnenministeriums ausdrücklich auf die Erkundigung von Panorama hin. Neue Kürzel wie "YPG" für die Milizionäre in Nordsyrien dienen demnach als Chiffren für die PKK. Für solche neuen Symbole gelte das PKK-Verbot, sofern sie dazu benutzt werden, "den Zusammenhalt innerhalb der PKK-Anhänger zu stärken."

Abdullah Öcalan "Synonym für die PKK"

Kurdische Demonstranten tragen in Hannover Fahnen mit dem Bild von PKK-Chef Öcalan © dpa

PKK-Chef Abdullah Öcalan wurde 1999 zum Tode verurteilt, 2002 wurde das Urteil in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt, die er nach wie vor verbüßt.

Kritisch sieht die Bundesregierung auch die Rolle von PKK-Chef Öcalan. In der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt es: "Abdullah Öcalan ist der Gründer und Führer der PKK. In den Augen seiner Anhängerschaft ist er schlechthin das Synonym für die PKK. An dieser überragenden Bedeutung für die Gesamtorganisation haben weder die vielfältigen Veränderungen innerhalb der Vereinigung seit ihrer Gründung in den 1980er Jahren noch seine Festnahme im Jahre 1999 und seine bis heute andauernde Haft etwas zu ändern vermocht."

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung nun aus dem Bündnis der USA mit der PKK? Die Antwort an Panorama ist eindeutig: gar keine. Als ob Berlin sagen wolle: 'Ist uns doch egal, dass die Amerikaner mit der Kurdenmiliz paktieren. Für uns sind das nach wie vor Terroristen.' Bedeuten die scharfen Worte aus Berlin vielleicht sogar eine Distanzierung von der amerikanischen Bündnispolitik im Nahen Osten? Man könnte es so verstehen...

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 26.10.2017 | 21:45 Uhr