Stand: 24.07.14 15:25 Uhr

Schutz für Leiharbeiter: Gesetz ohne Wirkung?

von Robert Bongen, Johannes Edelhoff, Johannes Jolmes & Tina Soliman

Irgendwann mal mehr Sicherheit haben - irgendwann mal eine Festanstellung: Irgendwann, so hoffte Leiharbeiter Franz Meyer* würde es auch für ihn soweit sein. Doch dieser Moment kam nicht, vielmehr wurde es noch schlechter: Sechs Jahre arbeitete Meyer beim Flugzeughersteller Airbus in Hamburg. Sein Vertrag als Leiharbeiter wurde immer wieder verlängert.

Schutz für Leiharbeiter: Gesetz ohne Wirkung?
Laut Koalitionsvertrag sollen Unternehmen Leiharbeiter maximal 18 Monate einsetzen dürfen. Doch viele Firmen haben offenbar mal wieder ein neues Schlupfloch entdeckt.

Den gleichen Job für 900 Euro weniger

Bis dann im Frühjahr die Abmeldung und dazu fast zeitgleich ein neues Angebot kamen, wie Meyer erinnert: Gerne könne er bei Airbus bleiben, ja sogar nahezu den gleichen Job in demselben Büro machen, dafür aber knapp 900 Euro weniger im Monat verdienen bei 20 Stunden mehr Arbeit pro Monat. Aus dem Leiharbeiter bei Airbus ist so ein Werksvertragsarbeiter für Airbus geworden.

Es ist offenbar ein weiterer Trick vieler Unternehmer, ein in Planung befindliches Gesetz schon im Voraus zu umgehen: Laut Koalitionsvertrag sollen Unternehmen Leiharbeiter in Zukunft maximal 18 Monate einsetzen dürfen - dann müssten sie sie fest anstellen. So soll Leiharbeit wieder zu dem werden, wozu sie eigentlich auch eingeführt wurde: Um die Auftragsspitzen der Unternehmen abzufedern.

Unternehmen entdecken neues Schlupfloch

Doch die Unternehmen sind mal wieder einen Schritt weiter und haben ein neues Schlupfloch in ihr Repertoire aufgenommen: Werkverträge. Ein Autohersteller oder ein Flugzeughersteller schließt mit einem Werkvertragsunternehmen einen Vertrag, zum Beispiel über die Baupläne von Sitzen.

Prof. Dr. Peter Schüren, Arbeitsrechtler an der Universität Münster. © NDR

Hat an der Rechtmäßigkeit erhebliche Zweifel: Der Arbeitsrechtler Prof. Schüren.

Das Werkunternehmen verkauft dann die Baupläne, verleiht nicht wie vorher Mitarbeiter, die Baupläne zeichnen. Doch solche Verträge sind oft in einem juristischen Grenzbereich. Schnell könne es sich dann um Scheinwerkverträge handeln, so Arbeitsrechtsexperte Prof. Peter Schüren von der Universität Münster.

Airbus sind keine Fälle bekannt

Airbus weist die Kritik zurück: In den letzten drei Jahren hat der Flugzeugbauer nach eigenen Angaben mehr als 3.500 Menschen angestellt, von denen rund die Hälfte zunächst Zeitarbeitsverträge hatte und später übernommen wurde. Fälle wie der von Franz Meyer* seien Airbus nicht bekannt. Solche Praktiken würde das Unternehmen auch nicht dulden.

*Name von der Redaktion geändert

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 24.07.2014 | 21:45 Uhr