Gewerkschaftsmitglieder verdienen mehr: unsolidarisch oder gerecht?
14.02.13 | 22:30 Uhr
Gewerkschaftsmitglieder verdienen mehr: unsolidarisch oder gerecht?
von Ben Bolz & Johannes Jolmes
Alle sind gleich, aber manche sind gleicher. Manche, von denen man genau das nicht erwartet. Etwa Angestellte deutscher Unternehmen, die Mitglied einer Gewerkschaft sind. Ein Beispiel: Es ist rund ein Jahr her, als Nokia Siemens verkündete, dass der Standort in München geschlossen werden soll. Fast alle Mitarbeiter - egal ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht - kämpften damals für den Erhalt ihrer Jobs. Immerhin: 2000 Arbeitsplätze konnten so gerettet werden.
Klage gegen Ungleichbehandlung
1600 Menschen allerdings mussten gehen. Und die mussten dann erleben, wie die IG Metall ihre Leute bei den Verhandlungen für den Sanierungstarifvertrag finanziell deutlich besser stellte. IG Metaller erhielten nämlich 10.000 Euro mehr Abfindung und zehn Prozent mehr in der Transfergesellschaft. Man habe vorher kommuniziert, dass IG Mitglieder mehr bekommen, rechtfertigt sich Michael Leppek von der IG Metall München. Verraten und verkauft fühlten sich dagegen viele der Nichtorganisierten. Sie klagen nun gegen diese Ungleichbehandlung. In erster Instanz haben sie teilweise schon Recht bekommen.
Konflikt mit den eigenen Idealen
Gewerkschaftsmitglieder und "Trittbrettfahrer" demonstrieren Seite an Seite.
In Zeiten schlechter Mitgliederzahlen setzen die Gewerkschaften vermehrt auf so genannte Bonusleistungen für ihre Mitglieder, um neue Kollegen zu gewinnen. Funktionäre rechtfertigen die Besserstellungen damit, dass die Gewerkschaftsmitglieder die ganze Tarifarbeit in den Betrieben erledigen und die Nicht-Organsierten nur "Trittbrettfahrer" sind. Die Palette ist breit: mehr Urlaubstage, mehr Weihnachtsgeld oder eben auch mal höhere Abfindungen bei Sanierungstarifverträgen.
Dabei geraten sie jedoch immer wieder in Konflikt mit den eigenen Idealen und ihrem gesellschaftlichen Anspruch für alle Arbeitnehmer zu kämpfen. Zudem dürfen Gewerkschaften Bonusleistungen für Mitglieder - wenn überhaupt - nur in sehr engen Grenzen heraus handeln. Es dürfe dadurch kein unzulässiger Druck zum Beitritt entstehen, so das Bundesarbeitsgericht. Und genau das kann bei so genannten Sanierungstarifverträgen wie bei Nokia/Siemens oft der Fall sein.
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