Gesetzeslücke: Lehrer darf Sex mit 14-Jähriger haben
Ein 32-jähriger Lehrer hat ein sexuelles Verhältnis mit einer 14-jährigen Schülerin seiner Schule – und wird vor Gericht freigesprochen, weil er ihre Klasse nicht regelmäßig unterrichtet hat. Ein Urteil, das Lehrer, Eltern und Schüler gleichermaßen erstaunt und empört. Juristen dagegen halten es für korrekt: Das Oberlandesgericht Koblenz habe nicht anders entscheiden können, die Rechtslage sei nun einmal so.
Lehrer darf Sex mit 14-Jähriger haben
Ein Lehrer hat Sex mit einer 14-jährigen Schülerin - und wird freigesprochen, weil er ihre Klasse nicht regelmäßig unterrichtet hat. Panorama über eine Lücke im deutschen Strafrecht.
Generell ist ein Verhältnis zwischen einem Erwachsenen und einer Jugendlichen ab 14 Jahren nach § 174 Strafgesetzbuch nur dann strafbar, wenn es um eine oder einen "Schutzbefohlene/n" geht, es also ein "Obhutsverhältnis" gegeben hat. Für ein solches Obhutsverhältnis reicht es nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht aus, dass die 14-Jährige nur eine Schülerin an der Schule des Lehrers ist. Mit seinen Einsätzen seien keine "weitergehenden Erziehungs- und Betreuungsziele" verbunden gewesen.
Panorama über eine Lücke im deutschen Strafrecht, die ohne Probleme zu schließen wäre - wenn der Gesetzgeber es denn wollte.
Weitere Informationen
-
Kinderschänder im Klassenzimmer - Schulbehörden schauen weg
Er fotografierte das Mädchen in Dessous, in Strapsen und schließlich nackt. Das Problem: Das Mädchen war erst 13 Jahre alt und der Fotograf ein Lehrer.


