Fehlurteil: 7 Jahre unschuldig im Gefängnis

23.08.12 | 21:45 Uhr

Fehlurteil: 7 Jahre unschuldig im Gefängnis

Es ist ein spektakulärer Einzelfall, der wie kaum ein anderer zeigt, dass Richter und Staatsanwälte fehlbar sind: Mehr als sieben Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Ein einfacher Mann, der weder lesen noch schreiben kann. Jetzt wurde der 72-jährige in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, "nachträglich" sozusagen. 

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Fehlurteil: 7 Jahre unschuldig im Gefängnis
Mehr als sieben Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Ein spektakulärer Einzelfall, der aber wie kaum ein anderer zeigt, dass auch Richter und Staatsanwälte fehlbar sind.

2004 hatte seine Tochter ihn beschuldigt, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Es kommt zum Prozess am Landgericht Halle, in dem sich die 21-jährige als Opfer eines ständig alkoholisierten Vaters darstellt - begleitet von ihren Ärzten, die ihr eine schwere Traumatisierung durch die angeblichen Vergewaltigungen bescheinigen. Für das Gericht scheint der Fall klar, obwohl die anderen Familienmitglieder alle zugunsten des Vaters aussagen. Es vertraut auf die eigene Fachkompetenz,  verzichtet auf eine aussagepsychologische Begutachtung des Mädchens und verurteilt Herbert B. zu zehn Jahren Gefängnis.

Ein folgenschwerer Fehler: Der wird spätestens deutlich, als die Tochter weitere Männer beschuldigt und die Anschuldigungen immer abstruser werden. Erst jetzt lässt die Staatsanwaltschaft die Frau begutachten. Das Ergebnis: Der Psychologe vermutet eine Persönlichkeitsstörung und hält sie für nicht glaubwürdig. In seinem Gutachten aus dem Jahre 2009 hält Prof. Max Steller fest, dass dies seiner Meinung nach auch zwingend Auswirkungen auf den Prozess gegen den Vater haben müsste. Doch nichts passiert. Herbert B. bleibt weiter in Haft. 

Es wird noch zwei weitere lange Jahre dauern, bis der Strafverteidiger Johann Schwenn auf den Fall aufmerksam wird und die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Mit Erfolg: Vom Landgericht Magdeburg wurde Herbert B. jetzt freigesprochen. Die vorgeworfenen Taten hat es nach Auffassung des Gerichts nie gegeben. Siebeneinhalb Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Und was sagen die "Schuldigen" - die Richter und die Staatsanwaltschaft? Zusammengefasst kann man es so formulieren: Zum jeweiligen Zeitpunkt habe man alles richtig gemacht. Panorama über einen besonders drastischen Justizirrtum, in dem sich die Verantwortlichen offensichtlich wegducken.

(21) Kommentare

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Paul schrieb am 5. November 2012 um 15:22 Uhr:

6 Jahre Unschuldig

Auch ich saß 6 Jahre unschuldig im Gefängnis wegen eines angeblichen Sexualdelikts gegen meine Stieftöchter. Ich hatte ein urologisches Gutachten das nachwies dass ich die Tat hätte gar nicht begehen... | mehr

Gastbürger schrieb am 4. September 2012 um 13:52 Uhr:

Eine seltene Ausnahme?

Ich war Zeuge in einem Strafprozess. Eine Studentin wurde wegen angeblichen „Bafög-Betrug“ angeklagt. Bei der mündlichen Verhandlung wurde anstatt über die Sache zu verhandeln und die Zeugen... | mehr

Gastbürger schrieb am 3. September 2012 um 15:13 Uhr:

Anwaltsfehler?

Was hat Ihr Anwalt gemacht? Wenn man das System ändern will, muss man genau analysieren - eine Art Ursachen-Forschung. Kann Panorama dabei helfen? | mehr

Gastbürger schrieb am 3. September 2012 um 08:49 Uhr:

Panorama Bericht unvollständig!

Dieser Fall hat mir sehr nachdenklich gemacht. In Panorama Bericht vermisse ich die Stellungnahme des Verteidigeranwalts. War er von Staatbestellter Pflichtanwalt oder wurde er von der Familie... | mehr

Gast 2 schrieb am 1. September 2012 um 13:16 Uhr:

Staatskassenentlastende Entscheidung

Wegen des Krähenprinzips bleiben diese Juristen weiterhin im Amt, treiben ihr Unwesen weiter, kassieren monatlich eine üppige Besoldung (selbstverständlich vom Steuerzahler) Wenn Anklage erhoben... | mehr

Stand: 22.08.12 14:08 Uhr