Zeitarbeit: CDU will Lohnnachzahlung verhindern
"Endlich Gerechtigkeit!" - dachten viele Zeitarbeiter, als das Bundesarbeitsgericht vor gut einem Jahr die Christlichen Gewerkschaften mit ihren Dumpinglöhnen als nicht tariffähig und damit als Pseudo-Gewerkschaft aburteilten. Für die Zeitarbeiter, die wegen dieser Billig-Tarifverträge wenig Lohn bekommen hatten, stehen seit der Gerichtsentscheidung Lohn- und Rentennachzahlungen in Aussicht.
CDU will Lohnnachzahlung verhindern
Das Bundesarbeitsgericht spricht den Christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeitsbranche die Tariffähigkeit ab. Doch nun sollen die Zeitarbeiter wieder um Ihr Recht gebracht werden.
Doch dem will nun der Wirtschaftsflügel der Union einen Strich durch die Rechnung machen: In einem internen Papier fordert die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Zeitarbeitsunternehmen vor "unbilligen Härten" zu schützen. Diese Unternehmen könnten Bankrott gehen - das solle verhindert werden.
Die Zeitarbeitsunternehmen hätten nicht wissen können, dass diese angeblichen "Gewerkschaften" einer Überprüfung durch Gerichte nicht stand halten würden, so die Argumentation."Es geht schlicht darum, dass Unternehmen, die sich auf bestehende Tarifverträge verlassen haben jetzt rückwirkend Geld bezahlen sollen, Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen sollen für Löhne, die es überhaupt nicht gab, so genannte Phantom-Löhne", sagt Joachim Pfeiffer, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.
Experte: "Irrwitzige Argumentation"
Während der Umfang der Lohnnachforderungen durch ehemalige Zeitarbeiter noch nicht bekannt ist, erwarten Experten schon jetzt milliardenschwere Nachforderungen der Sozialversicherungen. Diese gehen von einem unstrittigen Anspruch auf Beitragsnachzahlungen aus. Christian Zahn vom Verband der Ersatzkassen Deutschlands (vdek) hält seinen Verband sogar für "verpflichtet, diesen Ansprüchen auch nachzugehen. Wenn wir es nicht täten, dann könnte man uns zu Recht den Vorwurf machen, wir würden Beiträge, die der Versichertengemeinschaft zustehen, nicht ordnungsgemäß einziehen."
Nach Einschätzung des Arbeits- und Tarifrechtsexperten Prof. Peter Schüren ist das CDU-Argument des Vertrauensschutzes der Zeitarbeitsfirmen "irrwitzig", da jeder Arbeitgeber das Risiko hätte ausräumen können, indem er die Tariffähigkeit der CGZP hätte klären lassen. Panorama über die scheinheilige Argumentation aus der CDU/CSU- Bundestagsfraktion und die Zeitarbeiter, die ein zweites Mal um ihr Recht gebracht werden sollen.
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