Dauerbereitschaft: Arbeit auf Abruf

26.07.12 | 21:45 Uhr

Dauerbereitschaft: Arbeit auf Abruf

von Ben Bolz, Jasmin Yang-Hi Klofta, Simon Kremer

Er musste quasi immer zur Verfügung stehen, wenn sein Chef ihn angerufen hat: Michael arbeitete mit einem 100-Stunden-Vertrag pro Monat für eine Zeitarbeitsfirma in Cuxhaven, Schiffe be- und entladen war sein Job. Nur: wann er arbeiten musste, erfuhr er immer erst sehr kurzfristig. Lediglich ein paar Stunden vorher rief sein Chef ihn an, und wie lange die Schichten dann waren, wusste Michael auch nicht.

Ein planbares Privatleben gab es nicht mehr, Michael hatte zu funktionieren - je nachdem, wie die Auftragslage war. Nachdem er ein paar Mal aufmuckte, wurde er mit  Ablauf der Probezeit rausgeschmissen.

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Dauerbereitschaft: Arbeit auf Abruf
Immer zur Verfügung stehen, wenn der Chef anruft, wöchentliche Arbeitszeiten zwischen zwei und 40 Stunden, volles Risiko auf Seiten der Arbeitnehmer - "Arbeit auf Abruf" ist die moderne Form der Sklaverei.

Grundsätzlich erlaubt

Seit 2001 ist eine solche "Arbeit auf Abruf" im Teilzeit - und Befristungsgesetz geregelt. Doch das Gesetz ist so schwammig formuliert, dass es den Unternehmern viele Spielräume lässt, es gnadenlos auszunutzen und so das unternehmerische Risiko auf die Arbeitnehmer zu übertragen. Deshalb finden sich in vielen Branchen die abstrusesten Formen der "Arbeit auf Abruf" - sei es im Einzelhandel, in der Sicherheitsbranche, im Hotelgewerbe oder im Dienstleistungsgewerbe. Besonders beliebt: Den Angestellten wird eine niedrige Stundenzahl vertraglich garantiert. Alles, was darüber liegt, arbeiten sie "auf Abruf".

Das Bundesarbeitsgericht hat zwar im Jahr 2005 entschieden, dass nur maximal 25 Prozent der vertraglich vereinbarten Mindestarbeitszeit "auf Abruf" sein dürfen, doch Eingang in das Gesetz hat die Entscheidung bisher nicht gefunden. Wohl auch deswegen halten sich viele Unternehmen nicht daran.

Zwischen zwei und 40 Stunden

Im Arbeitsvertrag einer ehemaligen Mitarbeiterin der Kaufhauskette "Breuninger" fand sich beispielsweise eine wöchentliche garantierte Arbeitszeit von zwei Stunden -  nicht ohne den Nachsatz, dass die "betriebliche wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt". Dazwischen pendelte dann auch ihre Arbeitszeit - und entsprechend ihr Lohn. Wie viel die alleinerziehende Mutter am Ende des Monats in der Tasche haben würde, wusste sie nie - aber bereit halten musste sie sich immer.

Breuninger betont gegenüber Panorama, dass solche Verträge seit Mai nicht mehr herausgegeben werden. Und was macht die Politik? Sie beklagt die Zustände und schaut dennoch tatenlos zu.

Panorama über Arbeit auf Abruf - eine moderne Form der Sklaverei.

(18) Kommentare

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MenschMeier schrieb am 10. August 2012 um 12:16 Uhr:

Also sind wie wieder beim §356 "Parteiverrat". | mehr

Ohne Illusion schrieb am 4. August 2012 um 18:15 Uhr:

Das wird absolut nichts ändern und auch nichts helfen. Lediglich der übermütige Kläger ist im übernächsten passenden Moment, natürlich völlig von der Klage unabhängig , (Lachen ist an der Stelle... | mehr

MenschMeier schrieb am 31. Juli 2012 um 02:54 Uhr:

Erschütternd

Wenn sich die Panorama-Redaktion mal mit der Gesundheitsgefährdung beschäftigen würde, die durch wechselnde Arbeitsplätze entsteht, wäre der nächste Aspekt beleuchtet. (Daten gibt`s sicher bei den BG,... | mehr

MenschMeier schrieb am 31. Juli 2012 um 02:52 Uhr:

Es ist erschütternd

Die Kommentare zeigen, welche Not (nicht nur materieller Art, sondern auch in Form von Machtlosigkeit und Ausgeliefert sein) in Deutschland herrscht. Einige Kommentare betreffen die Verhaltensweise... | mehr

Nicole schrieb am 29. Juli 2012 um 00:02 Uhr:

Da kann man nur wie war Habe es Täglich am eigenen Leib zu spüren bekommen 15 Std. Täglich waren nix 3 Monate davon nicht einen Tag Frei,wo ist da das Privatleben wenn Kinder da sind. | mehr

Stand: 26.07.12 08:00 Uhr