Stand: 27.05.08 16:22 Uhr

Verleger in der Offensive – Online-Filmarchive der ARD sollen gelöscht werden

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Nach unserem Panorama-Beitrag vom 15. Mai 2008 über die Verleger in der Offensive haben uns viele Zuschauer geschrieben, meist mit dem Ziel, uns zu unterstützen. Einige haben auch an die zuständigen Staatskanzleien geschrieben.

Jetzt gibt es von dort erste Antworten – etwa aus dem Saarland: "Sehr geehrter Herr xy, vielen Dank für Ihre Mail vom (...). Die EU-Kommission hat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens festgestellt, dass das deutsche Rundfunkrecht nicht uneingeschränkt mit europäischem Recht vereinbar ist. Deshalb haben Deutschland und die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens vereinbart, dass Deutschland bis April 2009 den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbesondere im Bereich der Internetangebote konkreter gestaltet. Dabei müssen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission ebenso wie die Interessen der Rundfunkgebührenzahler berücksichtigt werden. Dies soll im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geschehen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - aber auch andere Beteiligte - waren bei der Abfassung des Beihilfekompromisses und sind in den derzeitigen Diskussionsprozess eingebunden.

Einem Ergebnis dieser Beratungen soll nicht vorgegriffen werden, doch ist aufgrund verschiedener Äußerungen von interessierter Seite auf Folgendes hinzuweisen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein sehr umfangreiches Sendearchiv, an eine Löschung dieses Archivs ist zu keinem Zeitpunkt gedacht worden. Vielmehr soll erstmalig eine formale Beauftragung auch mit einem Abruf-Angebot erfolgen. Für viele dieser Archivschätze haben die Sender aber nur das Recht zur Ausstrahlung im Fernsehen und nicht für einen Internetabruf. Da dieser Abruf unverschlüsselt und weltweit erfolgt, wäre der Nacherwerb sämtlicher Rechte sehr teuer. Hinzu kommen die Kosten für die technische Infrastruktur.

Daher sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht sein gesamtes Archiv zu einem kostenlosen Abruf ins Netz stellen, da dies zu unabsehbaren Steigerungen der Rundfunkgebühr führen würde. Entsprechend planen die Länder Grenzen für Abrufangebote. Die Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden darüber hinaus entscheiden können, welche Angebote für eine bestimmte Zeit kostenlos im Internet abgerufen werden können; für zeit- und kulturgeschichtliche soll keine Zeitbegrenzung gelten. Damit wird es Angebote, wie sie heute in den Mediatheken präsentiert werden, weiterhin geben.

Mit freundlichen Grüßen (...) Staatskanzlei des Saarlandes"

Gefahr noch nicht gebannt

Dazu meinen wir von Panorama: Wir freuen uns natürlich, dass in der Staatskanzlei grundsätzlich der Wert unserer Archive anerkannt wird. Allerdings ist aus unserer Sicht die konkrete Gefahr für unser Panorama-Online-Archiv noch nicht gebannt.

Im einzelnen: Richtig ist, dass die Entscheidung der EU-Kommission Anlass für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war. Allerdings hat die EU nicht eine konkrete Formulierung gefordert, die die Löschung des Panorama-Online-Archives in seiner jetzigen Form zur Folge haben könnte.

Keine Ausgaben für Rechte notwendig

Tastatur versperrt durch Ketten © dpa - Report Foto: Tobias Felber

Weiter schreibt die Staatskanzlei: "Für viele dieser Archivschätze haben die Sender aber nur das Recht zur Ausstrahlung im Fernsehen und nicht für einen Internetabruf. Da dieser Abruf unverschlüsselt und weltweit erfolgt, wäre der Nacherwerb sämtlicher Rechte sehr teuer." Für das Panorama-Online-Archiv – und nur darüber haben wir berichtet - gilt das jedenfalls nicht. Wir müssten keinen Cent zusätzlich für solche Rechte ausgeben.

Im Folgenden heißt es: "Daher sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht sein gesamtes Archiv zu einem kostenlosen Abruf ins Netz stellen (...) Damit wird es Angebote, wie sie heute in den Mediatheken präsentiert werden, weiterhin geben." Wie man leicht sieht, klingt das widersprüchlich. Ist es auch. Wenn man den Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag kennt, wird es noch komplizierter. Ein Online-Sendungsarchiv wie das von Panorama – kostenlos, mehrere Jahre umfassend, permanent aktualisiert – könnte aber nach Meinung von Rechtsexperten nach diesem Vertrag nicht mehr erlaubt sein.

Viele ungeklärte Fragen

Nach letzten Meldungen können wir zumindest auf einen kleinen Aufschub hoffen: Wegen der vielen ungeklärten Fragen wird es zunehmend zweifelhaft, ob die Ministerpräsidenten am 12. Juni, wie bisher geplant, zu einem Beschluss des Vertrages kommen.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 15.05.2008 | 21:45 Uhr