Steuermilliarden für Naziverbrecher - Deutsches Recht macht Täter zu Opfern

von Bericht: John Goetz und Volker Steinhoff

Anmoderation:

PATRICIA SCHLESINGER

Alle reden über Renten - wir auch. Wenn Adolf Hitler heute noch lebte, könnte er zusätzlich zu seiner normalen Rente eine sogenannte "Opferrente" bekommen. Ja, Sie haben richtig gehört, er gälte nach heutiger Gesetzgebung als Opfer, weil er bei einem Attentatsversuch verletzt wurde, und dafür bekäme er Geld, unter Umständen mehrere tausend Mark monatlich - unser Steuergeld. Diese Opferrente beziehen viele der noch lebenden Nazi-Verbrecher oder deren Angehörige. Hier, bei uns in Deutschland, wurden die Täter nicht nur von der Nachkriegsjustiz oftmals geschont, sondern zu Opfern erklärt, und dafür werden sie noch heute verdammt gut bezahlt.

Opferrente für Naziverbrecher
Deutsches Recht macht Täter zu Opfern: Viele ehemalige SS-Angehörige, darunter Kriegsverbrecher, bekommen Opferrente.

Nach monatelangen Recherchen präsentieren meine Kollegen John Goetz und Volker Steinhoff eine unfaßbare und zynische Geldverschwendung.

KOMMENTAR:

Karneval in Ochtendung. Jahrelang hatten die heiteren Rheinländer bei Koblenz einen respektierten Mann als Präsident. Sein Name: Wolfgang Lehnigk-Emden. Der Mann ist ein Mörder.

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WOCHENSCHAU:

"Ein von Banden besetztes Dorf wird in Brand geschossen."

KOMMENTAR:

Lehnigk-Emden, vor über fünfzig Jahren als Leutnant der Wehrmacht.

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GERHARD SCHREIBER: (Militärhistoriker)

"Herr Lehnigk-Emden muß als Kriegsverbrecher und Mörder bezeichnet werden, denn er ließ in Italien 15 Frauen und Kinder, wehrlose Personen, die auch keinerlei Gegenwehr leisteten, unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung niedermetzeln."

KOMMENTAR:

Nie wurde Lehnigk-Emden für seine nachgewiesenen Morde bestraft - wegen Verjährung, sagt der Bundesgerichtshof. So wurde aus dem von der Justiz verschonten Mörder plötzlich für die Behörden ein Opfer, denn Lehnigk-Emden leidet an einer leichten Beinverletzung von damals.

Dafür bekommt der wohlhabende Rentner bis heute jeden Monat neben seiner normalen Rente zusätzlich 708,- Mark, eine sogenannte "Opferrente".

Noch ein sogenanntes Opfer. In diesem Haus in Barsbüttel bei Hamburg lebt ein weiterer gut versorgter Zusatzrentner. Auch er will nicht mit uns sprechen, genau wie alle anderen.

Ein heimlich gedrehtes Video zeigt den Schweigsamen: Wilhelm Mohnke - ehemaliger SS-Hauptsturmführer in der Leibstandarte Adolf Hitler. Seine monatliche Opferrente bekommt er für einen verletzten Fuß. Mohnke war einer der letzten engen Vertrauten Hitlers. Wegen der Erschießung von 72 amerikanischen Soldaten, die sich vorher ergeben hatten, gilt er für die US-Regierung als Kriegsverbrecher und darf das Land nicht betreten.

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ELI ROSENBAUM: (Übersetzung) (US-Justizministerium)

"Es gibt sehr gute Beweise für Wilhelm Mohnkes persönliche Beteiligung an Nazi-Kriegsverbrechen."

KOMMENTAR:

Seine Zusatzrente bekommt Mohnke vom Versorgungsamt Lübeck in Schleswig-Holstein. Auch dieser Täter profitiert von der Freizügigkeit des Gesetzes.

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RUDOLF PETEREIT: (Versorgungsamt Schleswig-Holstein)

"Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist die Tatsache, daß jemand Verbrechen begangen hat, kein Grund, ihn von der Kriegsopferversorgung auszuschließen."

KOMMENTAR:

Bis heute ist kaum bekannt, daß diese Täter von damals und viele andere auch heute Opfer geworden sind, die Anspruch auf eine staatliche Entschädigung haben.

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IGNATZ BUBIS: (Zentralrat der Juden)

"Ich habe in dem irren Glauben gelebt, daß es für diese Leute keine Versorgungsrenten gibt, aber das war wohl ein Irrglaube."

KOMMENTAR:

Geregelt ist dieser Skandal im Bundesversorgungsgesetz. Voraussetzung ist lediglich: irgendeine Kriegsverletzung und Mitgliedschaft in Wehrmacht oder Waffen-SS. Selbst eingezahlt haben die Empfänger keinen Pfennig. Das Geld kommt von den rund 100 Versorgungsämtern, aus Steuermitteln. Mal zahlen sie ein paar hundert Mark, mal mehrere tausend pro Monat an die Opferrentner, egal ob Kriegsverbrecher oder nicht.

SS-Veteranen in Lettland. Sie gehören zu den weltweit über eine Million Opferrentnern, die derzeit noch Steuergelder bekommen. Die meisten sind keine Kriegsverbrecher, aber:

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GERHARD SCHREIBER: (Militärhistoriker)

"Es erscheint mir statthaft, fünf Prozent der ehemaligen Wehrmacht- und Waffen-SS-Angehörigen als Kriegsverbrecher bzw. als Angehörige von belasteten Einheiten einzuordnen."

KOMMENTAR:

Fünf Prozent von gut einer Million Opferrentnern würde bedeuten: 50.000 Belastete und Kriegsverbrecher bekommen bis heute jeden Monat ihre Zusatzrente. Diese Kriegsverbrecher sind teuer, nicht nur die in Lettland. Sicher ist der Großteil der Opferrentner nicht belastet. Weltweit gibt der Staat für alle Opferrentner 12 Milliarden 775 Millionen Mark aus, allein im letzten Jahr. Die geschätzten fünf Prozent davon sind rund 637 Millionen, die an belastete Opferrentner gehen. Seit dem Krieg sind so mehrere Milliarden Steuergelder für Opferrenten an NS-Verbrecher bezahlt worden, weil es im Gesetz keinen Ausschluß für sie gibt. Verantwortlich für dieses Versorgungsgesetz ist das Bundesarbeitsministerium. Auch hier ist man wegen der PANORAMA-Recherchen bestürzt.

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JOSEF HECKEN: (Bundesarbeitsministerium)

"Jeder einzelne Kriegsverbrecher, der heute eine Leistung erhält, jede einzelne Hinterbliebene, die eine solche Leistung erhält, tut mir persönlich weh."

KOMMENTAR:

Doch geändert hat man seit fast fünfzig Jahren gar nichts. Dabei gehören Opferrenten für NS-Verbrecher bei den Versorgungsämtern zum Alltag.

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RUDOLF PETEREIT: (Versorgungsamt Schleswig-Holstein)

"Ja, ich kann mich erinnern an einen Fall eines ehemaligen KZ-Bewachers, der jedenfalls an den Greueltaten, die dort begangen wurden wie Totbaden der Juden im Winter oder Aufhängen im Beisein der ganzen Lagerinsassen - jedenfalls anwesend war. Er wurde dann bei Kriegsende gefangen genommen, wurde wie andere Soldaten auch in ein Gefangenenlager gesteckt, mußte dort auf dem kalten Steinfußboden schlafen. Später hatte er einen Nierenschaden und behauptete, daß der Nierenschaden von dem Schlafen auf dem kalten Steinfußboden entstand."

KOMMENTAR:

Der KZ-Wärter beantragte eine Opferrente für zehn Tage Gefangenschaft in einem kalten Zimmer. Das Amt lehnte ab, doch der KZ-Wärter gewann vor Gericht.

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RUDOLF PETEREIT:

"Wir mußten Versorgung gewähren, weil es für solche Leute keinen Ausschlußtatbestand gibt."

KOMMENTAR:

Opferrente für einen KZ-Wärter.

Ein anderer Fall: Früher war Thies Christophersen Leutnant im KZ Auschwitz, nach dem Krieg wurde er dann zum Opferrentner, blieb aber seiner Gesinnung treu.

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THIES CHRISTOPHERSEN: (Auschwitz-Leugner)

"Ich habe ein Buch geschrieben, das heißt 'Die Auschwitzlüge', und das ist in Deutschland verboten."

KOMMENTAR:

Die "Auschwitzlüge", also das Leugnen der Gaskammern, wurde quasi zu einer Bibel der Neonazis, der mehrfach vorbestrafte Christophersen zur bekannten Ikone. Der Steuerzahler finanzierte seine Hetze unfreiwillig mit, denn auch Christophersen kassierte jahrelang Opferrente.

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IGNATZ BUBIS: (Zentralrat der Juden)

"Die Begriffe sind schlimm, wenn ein Opfer hört, daß der Begriff des Opfers bei ihm nicht vorhanden ist, aber sein Bewacher als Opfer gesehen wird, dann ist das Hohn."

KOMMENTAR:

Mit den wirklichen Opfern geht der deutsche Staat anders um. Während keiner der Angehörigen von Wehrmacht und Waffen-SS wegen Verbrechen ausgeschlossen werden kann, ist das bei den KZ-Überlebenden ganz anders, da reicht schon eine Kleinigkeit. Für sie gilt das Bundesentschädigungsgesetz, und da gibt es Ausschlußgründe.

Zum Beispiel Kurt Baumgarte. Er hat den Volksgerichtshof und das KZ Fuhlsbüttel überlebt. Über zehn Jahre saß er in Einzelhaft, oft geschlagen und angekettet an Händen und Füßen. Seine Entschädigungsanträge nach dem Krieg wurden immer wieder abgelehnt - mit der gleichen Begründung.

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KURT BAUMGARTE: (KZ-Überlebender)

"Da steht wörtlich folgendes drin: 'Baumgarte wurde 1935 verhaftet und 36 zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Wiedergutmachungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz stehen ihm aber nicht zu, weil er sofort nach 1945 wieder Funktionär der KPD war.'"

KOMMENTAR:

Keine Entschädigung bis heute. Das gilt für viele Kommunisten aus den KZs.

Es gibt noch mehr Unterschiede zwischen dem Gesetz für Hitlers Opfer und dem für Hitlers Kämpfer. Die Naziopfer durften Anträge nur bis 1969 und nur in den Ländern des Westens stellen, Hitlers Kämpfer hingegen können Anträge ewig und weltweit stellen.

Dieser Unterschied macht sich auch finanziell bemerkbar. Während nach dem Enschädigungsgesetz letztes Jahr 1,8 Milliarden Mark an die wirklichen Opfer gezahlt wurden, waren es für Hitlers Kämpfer sieben mal so viel: 12,7 Milliarden Mark - alles aus Steuergeldern, allein im letzten Jahr.

Knapp die Hälfte dieser Summe geht an Witwen, darunter auch die von Hitlers oberstem Blutrichter Freisler, damals Präsident des Volksgerichtshofes. Die wohlhabende Witwe bekommt bis heute eine monatliche Zusatzrente von mehreren hundert Mark, weil ihr Mann durch eine Bombe starb. Begründung für die Zusatzrente: Ihr Mann hätte nach dem Krieg Karriere gemacht und entsprechend verdient.

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JOSEF HECKEN: (Bundesarbeitsministerium)

"Im Falle Freisler ist seinerzeit unterstellt worden, daß Herr Freisler irgendeine Funktion bei normalem Verlauf seiner Berufskarriere als Jurist vergleichbar einem Rechtsanwalt oder ähnliches erreicht hätte."

KOMMENTAR:

Noch einmal: Eine Opferrente aus Steuermitteln bis heute für die Witwe, weil der Blutrichter im Nachkriegsdeutschland Karriere gemacht hätte.

Opferrente auch für die verstorbene Witwe von Reinhard Heydrich. Der Planer des Holocaust starb durch ein politisches Attentat. Begründung für die Opferrente: auch das sei ein Kriegseinsatz gewesen.

Nicht nur im Inland, auch im Ausland ist Deutschland spendabel, etwa bei diesen lettischen SS-Legionären. Aber, sagt die Bundesregierung, Kriegsverbrecher bekommen nichts, wegen des "Ausschlußtatbestands Ausland".

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JOSEF HECKEN: (Bundesarbeitsministerium)

"Es hat den Ausschlußtatbestand Ausland seit 1950 gegeben. Der Ausschlußtatbestand Ausland ist seit 1950 geltendes Recht."

KOMMENTAR:

Die Realität ist eine andere. Keines der für's Ausland zuständigen Versorgungsämter kannte diese Vorschrift, als PANORAMA vor Ort recherchierte. Keinem einzigen der Belasteten im Ausland wurde bisher die Opferrente entzogen. Entsprechend groß die Freude.

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BORIS MICHAILOW: (SS-Rentner)

"Großer Dank deutsche Regierung, daß uns nicht vergessen. Wir haben nicht gedacht, daß kommt einmal solche Zeit. Hier wir waren nichts."

KOMMENTAR:

Freude auch in den USA. In dieser netten Wohngegend bei Chicago wohnt ein weiterer Opferrentner. Er kann es sich leisten. Kazys Ciurinskas. Bisher hat der US-Bürger 186.000 Mark Steuergelder aus Deutschland für einen verletzten Arm kassiert. In den USA ist er zur Zeit wegen der Teilnahme an Naziverbrechen angeklagt. Die Einheit des Opferrentners beteiligt sich 1941 in Weißrußland an der Erschießung Tausender Juden und Kommunisten. Für deutsche Behörden auch er ein Opfer. Die Opferrente für Kriegsverbrecher im Ausland ließe sich theoretisch jetzt schon stoppen. Doch für Fälle in Deutschland müßte das Gesetz geändert werden. Aber das sei unmöglich, sagt das Arbeitsministerium.

0-Ton JOSEF HECKEN: (Bundesarbeitsministerium)

"Wir heute können diese Fälle nicht mehr korrigieren wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbotes, so gern wir es auch täten."

KOMMENTAR:

Seit 47 Jahren haben die großen Parteien nichts getan. Nun sind sie, von PANORAMA damit konfrontiert, moralisch empört, behaupten aber oft, nichts davon gewußt zu haben. Jetzt endlich verabschiedet sich die mitregierende FDP aus dieser großen Koalition der angeblich zum Nichtstun Verurteilten.

0-Ton GISELA BABEL: (FDP, Bundestag)

"Es ist natürlich möglich. Wir sind nach eingehender Diskussion der Problematik der Meinung, daß wir im innerstaatlichen Recht, also für die Inländer, einen Ausschlußtatbestand einführen müssen. Der Ausschlußtatbestand müßte so wirken, daß ein Weiterzahlen von Leistungen an Personen, die Kriegsverbrechen begangen haben, ausgeschlossen werden sollte."

KOMMENTAR:

Auch die Grünen fordern eine Gesetzesänderung.

0-Ton VOLKER BECK: (Bündnis 90/Grüne)

"Wir meinen, Kriegsverbrecher und ehemalige Mitglieder Waffen-SS haben keinen Anspruch auf eine Kriegsopferversorgung, und sie von einer Kriegsopferrente auszuschließen, das ist auch juristisch möglich. Verzichten auf diesen Ausschluß kann man allenfalls bei denjenigen Mitgliedern der Waffen-SS, die zwangsrekrutiert wurden."

KOMMENTAR:

Eine Gesetzesänderung würde den Steuerzahlern nicht nur viel Geld sparen, sie ist auch moralisch geboten, erst recht, solange es Opfer der Nazis gibt, die ohne Entschädigung bleiben, wenngleich sie Jahrzehnte zu spät käme. Die Morde von Lehnigk-Emden hatten bisher nur eine Konsequenz: Seinen Posten als Karnevalspräsident hat er verloren - seine Opferrente bekommt er weiter, jeden Monat.

Abmoderation:

PATRICIA SCHLESINGER

Seit 47 Jahren werden Opferrenten wie selbstverständlich an Naziverbrecher gezahlt, ohne Ausnahme. Vor wenigen Stunden hat das Bundesarbeitsministerium zwei Kriegsverbrechern die Opferrente gestrichen. Schon erstaunlich, was unsere Nachfragen so bewirken können.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 30.01.1997 | 21:00 Uhr