Koalition will Wiederaufnahmerecht ändern - elementarer Rechtsgrundsatz in Gefahr
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Die schwarz-gelbe Bundesregierung erwägt eine Änderung des Wiederaufnahmerechts bei schweren Verbrechen wie Mord. Das steht im Koaltionsvertrag, den CDU/CSU und FDP vorgestellt haben. Demnach wird geprüft, inwieweit "eine Wiederaufnahme im Strafverfahren zu Ungunsten des Angeklagten in solchen Fällen verfassungsrechtlich möglich ist, in denen aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden (DNA-Analyse) nachträglich der Nachweis der Täterschaft geführt werden kann."
Panorama - die Reporter hatte im Dezember 2008 über den sogenannte Videothekenmord aus dem Jahre 1993 berichtet. Die Staatsanwaltschaft ist heute aufgrund von DNA Spurenn überzeugt ist, den Täter zu kennen. 1997 wurde der Mann aufgrund mangelnder Beweise frei gesprochen.
Historische Gründe in Deutschland
Eine Wiederaufnahme ist bisher nur möglich, wenn sich nachweisen lässt, dass Urkundenfälschung, Meineid oder Bestechung beim Freispruch maßgeblich waren oder, wenn der Freigesprochene die Tat gesteht, darf erneut Anklage erhoben werden. Grundsätzlich aber gilt, dass niemand für dasselbe Vergehen zweimal vor Gericht gestellt werden darf.
Dies ist ein Rechtsgrundatz, der sich in fast allen europäischen Ländern findet und speziell in Deutschland vor dem Hintergrund der Willkürjustiz der Nazis eine besondere Bedeutung hat. Durch die Pläne der Bundesregierung könnte er aufgeweicht werden.


