Stand: 02.09.13 13:00 Uhr

Nazi-Mord: Prozess-Auftakt nach 69 Jahren

mutmaßlicher NS Verbrecher Siert B. © Ralf Hoogestraat Foto: Ralf Hoogestraat

Siert B. soll 1944 an der Erschießung des holländischen Widerstandskämpfers Aldert Klaas Dijkema beteiligt gewesen sein.

Fast 69 Jahre nach einem NS-Mord in den Niederlanden hat am Montag vor dem Landgericht Hagen der Prozess gegen den 92-jährigen mutmaßlichen Täter begonnen. Der Angeklagte Siert B. soll im September 1944 gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen SS-Mann einen niederländischen Widerstandskämpfer erschossen haben.

Zum Prozessauftakt schwieg das frühere Mitglied der Waffen-SS zu den Vorwürfen. Der Dortmunder Oberstaatsanwalt Andreas Brendel warf dem 92-Jährigen am ersten Verhandlungstag die "gemeinschaftliche und heimtückische Tötung" des niederländischen Widerstandskämpfers Aldert Klaas Dijkema vor.

Panorama-Recherchen führten zu neuem Prozess

Neu aufgerollt wurde der Mord an dem Widerstandskämpfer unter anderem durch Recherchen von Panorama. Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher hatte im Juli 2012 gegenüber Panorama zugeben, dass er bei der Tat dabei war. Siert B. ist mittlerweile 92 Jahre alt und lebt im westfälischen Breckerfeld bei Hagen.

Bereits 1949 war der Angeklagte durch ein niederländisches Sondergericht wegen der Teilnahme an drei Erschießungen, darunter auch die von Dijkema, in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Die Strafe ist zwischenzeitlich in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt worden. 1980 wurde Siert B. vom Landgericht Hagen bereits wegen Beihilfe zum Mord an zwei jüdischen Brüdern im April 1945 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Nazi-Mord: Justiz wacht nach 68 Jahren auf
Siert B. soll an der Tötung eines Widerstandskämpfers beteiligt gewesen sein - doch die deutsche Justiz stellte die Ermittlungen ein. Denn bis vor kurzem galten solche Erschießungen nicht als Mord.

Angeklagter schweigt zunächst

In dem Mordprozess könnte dem gebürtigen Niederländer B. Jahrzehnte nach der Tat eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen. Laut Staatsanwaltschaft sollen der Angeklagte, der nach dem Krieg nach Deutschland flüchtete, und sein damaliger Mittäter den Widerstandskämpfer in der Nacht vom 21. zum 22. September 1944 hinterrücks erschossen haben.

B. ließ über seinen Verteidiger erklären, er werde sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern und auch keine Angaben zu seiner Person machen. Gegebenenfalls werde er zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens Stellung nehmen. Für das Verfahren sind neun weitere Verhandlungstage bis zum 26. September anberaumt.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 26.07.2012 | 21:45 Uhr