Gerichtsentscheidung gegen staatliches Lohndumping

Gerichtsentscheidung gegen staatliches Lohndumping

Nachdem Panorama bereits 2011 über illegales Lohndumping an niedersächsischen Schulen berichtet hatte, hat ein Gericht in Nordrhein-Westfalen dem nun in einem vergleichbaren Fall einen Riegel vorgeschoben.

Dabei wurde eine Stadt als unfairer Arbeitgeber entlarvt: In Düsseldorf entschied das Arbeitsgericht für den Kläger - und gegen die Stadt. Der darf jetzt auf eine unnbefristete Festanstellung hoffen - ebenso, wie die große Zahl an Honorarkräften in Jugendeinrichtungen und Schulen.

Als sein Vertrag mit der Stadt Düsseldorf völlig überraschend nicht verlängert wurde, ging Ralf Borufka vors Arbeitsgericht - und bekam Recht.

Justitia vor Paragraphen. © imago Fotograf: Ralph Peters, imago/CTK Photo

"Die Tätigkeit als Honorarkraft wurde im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt"

Der gelernte Elektriker war zwischen Januar 2008 und Dezember 2011 in der Ganztagsbetreuung eines Gymnasiums beschäftigt, als Honorarkraft. Während einer Wochenarbeitszeit zwischen 15 und 18 Stunden und für 9,50 Euro Stundenlohn kümmerte er sich über Mittag um die Schüler und unterstützte sie bei den Hausaufgaben. Vertragspartner für diese Beschäftigung war das Jugendamt der Stadt Düsseldorf.

Weiterbeschäftigung vom Gericht gefordert

Doch laut "Rheinische Post" wurde für ihn völlig überraschend sein Vertrag Ende 2011 nicht verlängert. Ralf Borufka reichte Klage ein und am 20. Juni entschied das Arbeitsgericht, "dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der vereinbarten Befristung am 31. Dezember 2011 beendet worden ist". Die Stadt, so das Gericht weiter, müsse Borufka "bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als pädagogische Kraft weiter beschäftigen".

Zehn Tage später meldete sich die Rentenversicherung und bestätigte dem Düsseldorfer, "dass die Tätigkeit als Honorarkraft im Bereich Schule und Jugendfreizeiteinrichtung bei der Landeshauptstadt ... im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wurde". Das bedeutet, dass Borufka für die Jahre 2008 bis 2011 wie ein Festangestellter sozialversichert werden muss.

Dieser Fall könnte Symbolcharakter für die große Zahl an Honorarkräften in Jugendeinrichtungen und Schulen erhalten.

Stadt und Staat zahlten Billiglöhne

Panorama hatte am 29.September 2011 über ganz ähnliche Fälle berichtet: In Niedersachsens Schulen hatte das Land Billiglöhne von 7,50 Euro an Beschäftigte gezahlt und eigentlich fällige Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht abgeführt.

Der Trick: Die Beschäftigten wurden als "freie Mitarbeiter" geführt, obwohl sie hätten festangestellt werden müssen. Das Arbeitsgericht Hannover hatte dies für rechtswidrig befunden.

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Von Staats wegen: Lohndumping
Hat das Kultusministerium in Niedersachsen Freie Mitarbeiter wider besseren Wissens beschäftigt?

(1) Kommentare

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Ralf Borufka schrieb am 20. Juli 2012 um 20:44 Uhr:

War auch ein harter Kampf

Nach Recherchen der RP wird die Stadt in die zweite Instanz gehen. Dann muss eben das LAG sein Urteil fällen. Ich bin froh diesen Schritt gemacht zu haben und kann nur jeder Honorarkraft raten, den... | mehr

Stand: 20.07.12 14:00 Uhr