DasErste.de - Springe direkt zu

Inhalt.
Hauptnavigation.
Weitere Inhalte.

16.05.2012

Das Erste.de
Inhalt

Straffreiheit für Steuersünder: Selbstanzeige weiter möglich

Steuersünder können weiterhin einer Strafe durch Selbstanzeige entkommen. Künftig sollen reuige Steuerhinterzieher allerdings nur dann noch straffrei davonkommen, wenn sie den Umfang ihres Betrugsversuches umfassend offenlegen. Laut einem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts soll es die Möglichkeit einer Teil-Selbstanzeige, bei der wegen drohender Strafe nur Teilinformationen vorgelegt werden, nicht mehr geben.

Panorama hatte bereits im Februar 2010 darüber berichtet, dass die Selbstanzeige de facto vor allem als Freibrief für Steuerhinterzieher dient, die sowieso bald auffliegen würden. Denn diese werden in der Regel frühzeitig gewarnt, wenn ihre Kontodaten abhanden gekommen sind. Nun soll laut dem Entwurf auch der Zeitpunkt vorverlegt werden, ab dem eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist.

Verbrechen ohne Strafe: Steuersünder retten sich mit Selbstanzeige

Steuerhinterzieher haben nicht unbedingt mit schlimmen Konsequenzen zu rechnen: Nach einer Selbstanzeige bleibt die eigentliche Strafe erspart.

Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisierte den Gesetzentwurf als "Minimallösung": "Es gibt leider politische Kräfte, die Steuerhinterzieher decken und schützen wollen. Die FDP ist da in jedem Fall dabei, aber es scheint auch ein kleiner Teil der Union dazu zu gehören", sagte Gewerkschaftschef Dieter Ondracek der "Leipziger Volkszeitung". So verzichtet der Entwurf zum Beispiel auf einen zunächst geforderten Zuschlag auf die Verzinsung der hinterzogenen Steuern.

Stand: 08.12.2010 14:05
Nächster Sendetermin
Do, 10. 05. 2012 | 22:30 Uhr