Stand: 28.01.14 09:33 Uhr

Gericht: Versicherung muss nach Fenstersturz nicht zahlen

Die Barmenia muss den Hinterbliebenen von Heinz Urbahn kein Geld aus dessen Unfallversicherung bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Panorama hatte im Film "Die Neinsager - Die Macht der Versicherungskonzerne" im Sommer 2012 über den Fall berichtet.

Die Nein-Sager
Versicherungen kassieren Jahr für Jahr ihre Prämien. Aber wenn sie gebraucht werden, arbeiten sie mit perfiden Tricks, um Ansprüche abzulehnen. Christoph Lütgert blickt ins Innere der Branche.

Familie ist sich sicher: Es war ein Unfall

Heinz Urbahn war im September 2008 aus einem Fenster in vier Meter Höhe gestürzt und dabei gestorben. Ein Unfall - davon waren Urbahns Frau und Sohn überzeugt. Sie machten daraufhin rund 110.000 EUR bei der Barmenia geltend, bei der Heinz Urbahn eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte.

Über ihren Anwalt teilten sie der Versicherung schriftlich mit, dass der Leichnam bald eingeäschert werden solle und eine Obduktion nur jetzt noch möglich sei. In der Todesbescheinigung hatte der Arzt sogar noch vermerkt, dass eine Obduktion "sinnvoll" sei. Die Barmenia ließ den Einäscherungstermin jedoch ohne Antwort verstreichen.

Gericht: Familie ist in der Beweispflicht

Nach der Bestattung wollte die Versicherung nicht bezahlen. Die Familie müsse beweisen, dass tatsächlich ein Unfall passiert und Heinz Urbahn nicht schon vor dem Sturz tot gewesen sei. Schließlich sei er schon längere Zeit krank gewesen. Das Verhalten der Versicherung entspreche dem deutschen Recht, urteilt nun das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: I – 4 U 186/12).

Die Familie müsse die Todesursache beweisen. Trotz Anhörung verschiedener Zeugen und Sachverständiger sei heute nicht mehr zu klären, woran Heinz Urbahn tatsächlich gestorben ist. Deshalb müsse die Versicherung nicht bezahlen.

Verzweifelt an den Nein-Sagern

Barmenia hatte keine Beratungspflicht

Auch habe die Barmenia keine Obduktion vornehmen müssen oder diese der Familie empfehlen müssen. Sie habe ohne besondere Gründe keine allgemeine Beratungspflicht. Im Urteil heißt es weiter: "Auch für den juristisch nicht gebildeten Laien ist klar, dass die Feuerbestattung dazu führt, dass bei Zweifeln über den Unfalltod weitere Feststellungen schwierig sind." Im Klartext: Die Urbahns hätten auf eigenes Risiko und eigene Rechnung eine Obduktion in Auftrag geben müssen.

Das Schweigen der Versicherung auf den Anwaltsbrief führe nicht dazu, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, so das Gericht weiter. Die Versicherung habe durch keine aktive Aussage zu erkennen gegeben, dass für sie der Unfall geklärt ist und sie von einem Tod aufgrund eines Unfalls ausgehe, so das Oberlandesgericht.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 04.09.2012 | 21:45 Uhr