"Heimattreue Deutsche Jugend" bleibt verboten
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Vereins "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) bestätigt. Die Ziele des Vereins richten sich eindeutig gegen die verfassungmäßige Ordnung der Bundesrepublik, urteilten die Richter.
"Nähe zum Nationalsozialismus"
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Das Gericht wertete unter anderem die Vereinszeitschrift aus. Die darin enthaltenen Aufsätze ließen eine Nähe zum Nationalsozialismus sowie eine Glorifizierung der Hitlerjugend eindeutig erkennen, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der Verein hatte Zeltlager, Freizeitfahrten und Schulungen organisiert. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums wurden dort Kinder und Jugendliche mit nationalsozialistischen und rassistischen Ideen regelrecht gedrillt.
"Die HDJ ist verfassungsfeindlich"
2009 hatte der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble das Verbot ausgesprochen, dagegen hatte die Organisation geklagt. Sein Amtsnachfolger, Thomas de Maizière begrüßte das Urteil. "Das Bundesverwaltungsgericht hat uns bestätigt, dass wir mit dem Verbot der HDJ den verfassungsfeindlichen und antidemokratischen Umtrieben dieses Vereins zu Recht ein Ende gesetzt haben", teilte er mit.
Weniger erfreut zeigte sich der Chef der ehemaligen HDJ. Die gegen seinen Verein erhobenen Vorwürfe seien "lächerlich" und "bösartig".
Panorama hatte bereits mehrfach über den Verein berichtet.
(AZ.: BVerwG 6 A 4.09)



