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16.05.2012

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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

In einem wiederaufgerollten Fall um eine angebliche Vergewaltigung einer 15-Jährigen sind die Angeklagten freigesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein Freund der Familie seit mehreren Jahren unschuldig im Gefängnis saßen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte in dem jetzigen Verfahren die Freilassung und eine Haftentschädigung gefordert. Der Mann saß seit 2004 im Gefängnis.

Panorama hatte über seinen Fall im Juni 2009 berichtet und ihn ihm Gefängnis besucht. Kurz danach beschloss das Landgericht Lüneburg, den Fall wieder aufzunehmen wegen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers.

Holzhammer in einem Gerichtssaal © dpa Bild vergrößern Bildunterschrift: ]
Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsverkündung, dass nach "heutigem Kenntnisstand nicht einmal Anklage hätte erhoben werden dürfen."

Vermeintliches Opfer leidet an psychischer Störung

Bereits 2004 tauchten erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers auf. Nur kurz nach der Verurteilung macht das vermeintliche Opfer eine neue Aussage bei der Staatsanwaltschaft. Sie sagte aus, dass sie bereits seit ihrem achten Lebensjahr Opfer eines Mädchenhändlerrings gewesen sei, auch habe sie mit ansehen müssen, wie ein Baby getötet wurde.

Diese Aussage hatte die Staatsanwaltschaft Hannover jahrelang gesetzeswidrig verschwiegen, erklärte nun die Verteidigung. Zudem, so der Verteidiger, sei dem Mädchen alles geglaubt worden, obwohl sie bereits damals an einer psychischen Störung, dem Borderline-Syndrom, litt.

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Do, 10. 05. 2012 | 22:30 Uhr