Beamten-Urlaub auf Steuerzahlerkosten bleibt
Beamten-Urlaub auf Steuerzahlerkosten bleibt
Staatsdiener des Bundes werden nach wie vor preiswert Urlaub auf Kosten der Steuerzahler machen können. Das ergab eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, DIE LINKE.
Auch besserverdiende Staatsdiener der Bundesverwaltung können weiterhin den Billigurlaub nutzen.
Panorama hatte im Juni darüber berichtet, dass Beamte und Angestellte der Bundesverwaltung, die Mitglied in einem der sechs Sozialwerke der Bundesverwaltung sind, Urlaub zu Schnäppchenpreisen buchen können. Zum Beispiel auf Sylt für knapp 7 Euro die Nacht. Die günstigen Übernachtungspreise werden vom Steuerzahler indirekt kräftig bezuschusst - mit rund neun Millionen Euro im Jahr:
Die Schnäppchen auf Steuerzahlerkosten haben einen sozialen Hintergrund. Viele Sozialwerke wurden in den 1950er-Jahren gegründet. Damals sollten die geringverdienenden Mitarbeiter des Ministeriums oder der Behörde unterstützt werden. Eine gute Idee - nur mit einem Geburtsfehler: Auch besserverdienende Beamte können in den Genuss der Reisen kommen.
Alles bleibt beim Alten
Dennoch kommt das Bundesinnenministerium in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage nun zu dem Ergebnis, dass "grundlegender Änderungs- bzw. Modernisierungsbedarf bei der Förderung der Sozialwerke" nicht erkennbar sei. Ziel der Sozialwerke sei es, die Beschäftigten und deren Angehörige in sozialer, gesundheitlicher und kultureller Hinsicht zu betreuen: "Sie unterstützen und ergänzen mit ihren Maßnahmen die dem Bund als Dienstherrn obliegende Fürsorgepflicht gegenüber seinen aktiven und ehemaligen Bediensteten."
Die Höhe des Einkommens spielt, der Antwort zufolge, lediglich bei der Vergabereihenfolge der Reisen und der zusätzlichen Gewährung von Zuschüssen von Rehabilitationsmaßnahmen eine Rolle. Grundsätzlich können besserverdiende Staatsdiener der Bundesverwaltung weiterhin den Billigurlaub nutzen.
Dessen ungeachtet sei die Prüfung von rechtlichen Rahmenbedingungen und der Unterstützung von Tätigkeiten durch eine Förderung stetige Aufgabe der zuständigen Stellen der Bundesregierung.
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