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16.05.2012

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Kostenerstattung

Wie ist der Ablauf, wenn ein Passagier die Betreuungskosten von seiner Airline zurückfordert?

Im ersten Schritt, ist der Airline eine Rechnung mit allen Belegen zuzuschicken. Passagiere haben grundsätzlich das Anrecht die Hotelkosten, Verpflegungskosten und die Kosten für jedenfalls zwei Anrufe ersetzt zu bekommen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Flug in einem Land der Europäischen Union (EU) startet oder landet oder wenn der Passagier mit einem europäischen Luftfahrtunternehmen geflogen ist.

Reagiert die Fluggesellschaft nicht oder lehnt die Fluggesellschaft die Zahlung ab, kann die Zahlung angemahnt und dem Unternehmen eine Frist gesetzt werden, die Kosten zu erstatten.

Zahlt die Fluggesellschaft bis dahin immer noch nicht, kann einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragt werden. Welches Mahngericht zuständig ist, hängt von dem Sitz der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Bei Air Berlin ist es beispielsweise das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin.

Der Antrag eines Mahnbescheids erfolgt auf einem Formblatt mit folgenden Angaben:

  • Datum des Antrags
  • Antragsteller
  • Antragsgegner, mit rechtlichem Vertreter, bei Firmen Angabe der Geschäftsform
  • genaue Bezeichnung des Anspruchs mit Spezifizierung der Geldforderung
  • Adresse des zuständigen Mahngerichts
  • Unterschrift

Einen Mahnbescheid kann man sich hier ausdrucken. Einen Anwalt muss man dafür regelmäßig noch nicht einschalten.

Legt die Airline Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, muss Klage erhoben werden.

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Do, 10. 05. 2012 | 22:30 Uhr