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16.05.2012

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BGH: Abschiebehaft gegen Slawik C. rechtswidrig

Der Fall Slawik C. hat im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt. In der Abschiebehaft in Hannover-Langenhagen hatte sich der 58 Jahre alte Mann aus Jesteburg (Landkreis Harburg) das Leben genommen. Seine Witwe äußerte damals Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Haft und klagte vor dem Bundesgerichtshof.Dieser gab ihr nun Recht. Panorama hatte im September 2010 über den Fall berichtet.

Tod in der Zelle: Abschiebung um jeden Preis

Panorama berichtet über das Schicksal des 58-jährigen Slawik C., der sich Anfang Juli in einer Zelle während der Abschiebehaft erhängt hat.

Opposition und Flüchtlingsrat fordern Politikwechsel

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag, Stefan Schostok, wertet den Beschluss des Bundesgerichtshof als deutlichen Fingerzeig gegen die Abschiebepolitik. Am Donnerstag bezeichnete er den Beschluss als einen juristischen Beleg dafür, dass in Niedersachsen ein skandalöser Umgang mit dem Thema Bleiberecht und Menschenrechtsfälle vorherrsche. Auch die Linke nimmt die höchstrichterliche Entscheidung zum Anlass, die Flüchtlingspolitik unter Uwe Schünemann (CDU) scharf zu kritisieren. Pia Zimmermann, innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, hat die Entlassung des Ministers gefordert. Die derzeit angewandte Flüchtlingspolitik sei unmenschlich, so Zimmermann. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen nahm den Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Anlass, Vorwürfe gegen das Innenministerium zu erneuern. Er kritisierte, dass die Abschiebehaft in Niedersachsen viel zu leichtfertig verhängt werde. Das Ministerium halte die Ausländerbehörden nicht dazu an, Gesetze verfassungskonform anzuwenden.

Stand: 25.11.2011 17:43
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