Sicherungsverwahrung: ein bisschen Wegsperren, ein bisschen Therapie

Der Koalitionsstreit um die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist beigelegt. "Es kommt ein Gesetz zu Therapierung und Unterbringung psychisch kranker Gewalttäter", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Donnerstag in Berlin. Damit soll die Zwangsunterbringung von gefährlichen Straftätern nach der Haft ermöglicht werden.

Ein Mann sitzt in einer Einzelzelle. © dpa - Bildfunk Foto: Patrick Seeger

Nach der Einigung sollen psychisch gestörte Gewalttäter in geschlossenen Einrichtungen mit einer Therapie auf ihre Freilassung vorbereitet werden. Für den Vollzug sind die Bundesländer zuständig. Damit dürften voraussichtlich nicht alle sogenannten Altfälle weggesperrt werden, wie dies die Union lange verlangt hatte. Damit bleibt klar: zurechnungsfähige Gewalttäter können nicht auf Dauer weggesperrt werden, wichtigste Chance der Gefahrenreduzierung ist die Therapie. Panorama hatte über dieses Problem bereits berichtet.

Jedoch konnte die Union ihre Vorstellungen durchsetzen, dass psychisch gestörte Gewalttäter für die Therapie in geschlossene Einrichtungen kommen können. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, die als besonders gefährlich gelten, auch nach dem Ende ihrer Haftzeit weggesperrt. Bei den sogenannten Altfällen handelt es sich um mindestens 80 Täter, die nach einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg (EGMR) vom Dezember aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.

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Das Erste | Panorama | 12.08.2010 | 21:45 Uhr