Stand: 19.05.16 13:29 Uhr

Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen

Aufnahmen von Videokameras im Auto - mithilfe sogenannter Dashcams - können unter bestimmten Umständen Beweismittel vor Gericht sein. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch entschieden. In einem Bußgeldverfahren sei es in schwerwiegenden Fällen grundsätzlich zulässig, auf solche Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer zurückzugreifen, so das Gericht.

Den Angaben zufolge handelt es sich dabei bundesweit um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser umstrittenen Frage. Dashcams sind kleine Videokameras, die sich an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigen lassen, sie sind datenschutzrechtlich umstritten. Panorama hatte bereits 2014 über die datenschutzrechtliche Problematik dieser Kameras berichtet:

Falschparker verpetzen: vorbildlich oder Denunziantentum?
Immer mehr Menschen filmen mit einer Kamera im Auto den Straßenverkehr oder zeigen Verkehrssünder mit ihrem Smartphone beim Ordnungsamt an. (Beitrag vom 24.07.2014)

Beweismittel bei schwerwiegenden Verstößen

Laut dem Beschluss kann eine Aufnahme vor Gericht aber bei schwerwiegenden Verstößen im Verkehr als Beweismittel gelten. Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Reutlingen gegen einen Verkehrsrowdy eine Geldbuße von 200 Euro verhängt, weil er über eine rote Ampel gefahren war. Die Tat konnte das Gericht nur aufgrund eines Videos beweisen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer Dashcam aufgenommen hatte.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 24.07.2014 | 21:45 Uhr