Hintergrund zum Thema
21.10.12 | 21:45 Uhr
Hintergrund zum Thema
Bundestagsabgeordnete
Der Deutsche Bundestag ist eines von fünf Verfassungsorganen des Bundes. Er setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die alle vier Jahre vom Volk neu gewählt werden. Die Kandidaten werden bei der Bundestagswahl in der Regel von ihrer Partei nominiert und können entweder direkt in den Bundestag gewählt werden oder über einen Listenplatz ihrer Partei ins Parlament einziehen. Auch parteilose Kandidaten haben die Möglichkeit, sich wählen zu lassen und ein Abgeordnetenmandat zu erlangen. Dies ist jedoch selten der Fall.
Die Wahl zum aktuellen 17. Deutschen Bundestag fand im September 2009 statt. Seitdem sitzen 620 Abgeordnete im Bundestag, davon 237 CDU/CSU-Mitglieder, 146 SPD-Mitglieder, 93 Abgeordnete für die FDP, 76 Abgeordnete für die Linke und 68 Grünen-Politiker. Die Abgeordneten schließen sich zu Fraktionen zusammen, die sich an den im Parlament vertretenen Parteien orientieren.
Abgeordnete werden für vier Jahre in den Deutschen Bundestag gewählt.
Den Abgeordneten kommen als Volksvertreter wichtige Funktionen zu. Durch die Wahl legitimiert, wählen sie direkt oder indirekt andere Verfassungsorgane, beispielsweise die Bundesregierung: Der aktuelle Bundestag hat mit der Stimmenmehrheit von Unionsfraktion und FDP-Fraktion die CDU-Politikerin Angela Merkel zur Kanzlerin gewählt. Diese wiederum hat aus ihren Reihen die Minister ernannt. Schwarz-Gelb bildet somit derzeit die Bundesregierung, während die Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei die Opposition bilden.
Auch das Verfassungsorgan Bundespräsident wird von den Abgeordneten – im Rahmen der Bundesversammlung – gewählt, ebenso die Hälfte der Richter des Verfassungsorgans Bundesverfassungsgericht.
Eine weitere wichtige Funktion der Abgeordneten ist – neben der Wahl von Bundeskanzler und Staatsoberhaupt – die Verabschiedung von Gesetzen (Legislative) und die Kontrolle der Regierung (Exekutive) durch die Oppositionsfraktionen im Bundestag.
Abgeordnetendiäten
Abgeordnete sind Inhaber eines öffentlichen Amtes und durch die Wahl legitimiert. Sie sind verpflichtet, zum Wohle des sie wählenden Volkes zu handeln, ohne jedoch an Weisungen ihrer Wähler gebunden zu sein.
Zu viel oder zu wenig? Über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung gehen die Meinungen auseinander.
Damit Abgeordnete ihr Mandat ordentlich ausführen können, erhalten Sie eine Abgeordneten-Entschädigung, die sogenannte Diät. Die Höhe der Diät bestimmen die Abgeordneten per Gesetzesbeschluss im Bundestag. Das Grundgesetz verlangt, dass die Entschädigung für alle Abgeordneten gleich sei, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten muss, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist. Das Abgeordnetenmandat soll theoretisch jedem offen stehen – vom Geringverdiener bis zum Topmanager.
Bundestagsabgeordnete verdienen weitaus mehr als der durchschnittliche Arbeitnehmer, aber zugleich auch deutlich weniger als Führungskräfte in der freien Wirtschaft.
Auf der Internetseite des Bundestags wird die Höhe der Diäten angegeben: "Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit 1. Januar 2012 monatlich 7.960 Euro und ab 1. Januar 2013 monatlich 8.252 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig." Hinzu kommen eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 4.029 Euro monatlich unter anderem für den Unterhalt des Wahlkreisbüros sowie Geld- und Sachleistungen für Büroausstattung, Mitarbeiterkosten und Reisekosten. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt erhalten Bundestagsabgeordnete unter anderem Übergangsgeld und Altersentschädigung.
Nebeneinkünfte
Für Abgeordnete gelten klare Regeln und Vorschriften, die unter anderem im Abgeordnetengesetz, in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages festgeschrieben sind.
Sie verdienen neben ihrer Abgeordnetentätigkeit gut dazu: Michael Glos (CSU) und Peer Steinbrück (SPD).
So sieht das Abgeordnetengesetz vor, dass zwar die Ausübung des Abgeordnetenmandats im Mittelpunkt stehen muss, Nebentätigkeiten aber zulässig sind. Allerdings müssen Tätigkeiten und Einkünfte außerhalb des Mandats angegeben und veröffentlicht werden (Transparenzregelungen). Durch die öffentliche Angabe sollen Wähler die Möglichkeit haben, sich selbst ein Bild über die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu machen.
Die Nebeneinkünfte müssen laut aktueller Regelung in einem Stufensystem angegeben werden, sofern sie 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr überschreiten. Stufe 1: einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7.000 Euro. Diese eher grobe Einteilung soll nun auf Wunsch von SPD, Grünen und Linken überarbeitet werden, um für noch mehr Transparenz zu sorgen.
Außer den Nebeneinkünften müssen Abgeordnete Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anzeigen. "Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile", heißt es – auch wenn es sich um ehrenamtliche Funktionen handelt.
SPD-Vorschlag für mehr Transparenz
Kaum war die SPD-Kanzlerkandidatur von Peer Steinbrück bekannt gegeben, entbrannte eine heftige Diskussion um den Kandidaten, denn: Peer Steinbrück hat neben seiner Abgeordnetentätigkeit fleißig als Vortragsredner dazuverdient. Er gehört laut der Plattform abgeordnetenwatch.de zu den Politikern mit den meisten Nebeneinkünften.
Steinbrück setzt sich im Bundestag für mehr Transparenz ein.
Ist das legitim? Und wie hoch sind konkret die Nebeneinkünfte von Abgeordneten? Angetrieben durch das mediale Dauerfeuer versprach Peer Steinbrück völlige Transparenz, er will seine Einkünfte offenlegen. Zudem hat das Thema einen Streit zwischen Regierung und Opposition provoziert. Die SPD – unterstützt von Grünen und Linkspartei – fordert in einem Eckpunktepapier, dass künftig alle Nebenverdienste auf Euro und Cent genau angegeben werden müssen. "Genannt werden müssen Art der Tätigkeit, Höhe des Entgelts, Name und Sitz des Arbeit- und Auftraggebers oder des Vertragspartners, für den der Abgeordnete tätig ist." Die Regierungskoalition lehnt diesen Vorschlag ab. Schwarz-Gelb will lediglich das bestehende Stufenmodell erweitern.
Am 18. Oktober 2012 tagte die Rechtsstellungskommission des Ältestenrates im Bundestag zu dem Thema, um über strengere Veröffentlichungspflichten und die Überarbeitung der Verhaltensregeln für Abgeordnete zu diskutieren. Eine Einigung wurde jedoch nicht erzielt – die Debatte wurde um eine Woche vertagt.