Chronologie des Kachelmann-Prozesses
14.10.12 | 21:45 Uhr
Chronologie des Kachelmann-Prozesses
Als Jörg Kachelmann am 20. März 2010 von den Olympischen Winterspielen aus Vancouver (Kanada) zurückkehrt – er hatte von dort aus für die ARD Wetterberichte geliefert –, erwartet ihn die Polizei am Frankfurter Flughafen. Die Beamten verhaften Kachelmann und bringen ihn umgehend in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Er soll seine frühere Lebensgefährtin mit dem Messer bedroht und anschließend vergewaltigt haben.
Einen Monat später, am 19. Mai 2010, erhebt die Staatsanwaltschaft Mannheim Klage gegen Kachelmann. Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft: "Dem 51-jährigen Schweizer wird vorgeworfen, in der Nacht des 09. Februar 2010 seine 36 Jahre alte langjährige Freundin, die sich von ihm trennen wollte, in deren Schwetzinger Wohnung unter Vorhalt eines Küchenmessers - Klingenlänge 8 cm - zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Hierbei habe er der Geschädigten das Messer gegen den Hals gedrückt, wodurch diese Verletzungen davongetragen habe. Während und nach der Tat soll der Angeschuldigte das Opfer mit dem Tod bedroht haben."
Kachelmann beteuert seine Unschuld und weist alle Vorwürfe als "frei erfunden" zurück. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, bleibt er wegen Fluchtgefahr weiter in Untersuchungshaft. Ein Antrag seines Anwalts Reinhard Birkenstock auf Aufhebung des Haftbefehls wird abgewiesen – Kachelmann sei noch immer dringend tatverdächtig. Am 9. Juli eröffnet das Landgericht Mannheim schließlich das Hauptverfahren gegen Kachelmann. Er soll sich ab dem 6. September vor Gericht verantworten.
Im Fokus der Medien.
Zu diesem Zeitpunkt ist der Fall Kachelmann längst zur regelrechten Medienschlacht geworden. Immer mehr Details aus Kachelmanns Privatleben und dem der Klägerin werden veröffentlicht, fast täglich gibt es neue "Enthüllungen". Frühere Freundinnen Kachelmanns berichten über ihr Sexualleben und bewerten seinen Charakter. Obwohl der Prozess noch gar nicht richtig begonnen hat, schwingen sich Medien und Öffentlichkeit bereits zum Richter auf. In Online-Umfragen können Leser sogar über Kachelmann und die Schuldfrage abstimmen: "Ja, ich glaube er war es." "Nein, das traue ich ihm nicht zu." Deutschland ist gespalten. Und Deutschland (ver)urteilt. Es gründen sich sogar Initiativen, die sich für oder gegen Kachelmann aussprechen.
Einen Höhepunkt erreicht die Medienberichterstattung am 29. Juli. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Kachelmann wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Einige Fernsehsender übertragen das Ereignis live. Mehr als zwei Stunden richten sich die Kameras auf die grünen Tore der Haftanstalt, bis der Wettermoderator entlassen wird.
Landgericht Mannheim - Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Am 6. September beginnt der Prozess, wird aber zunächst vertagt. Ab dem 18. Oktober wird das mutmaßliche Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit vier Tage lang vernommen. Im Prozessverlauf werden 30 Zeugen verhört, darunter einige frühere Geliebte Kachelmanns. Verschiedene Gutachter werden gehört. Allein neun Gutachten beschäftigen sich mit der Glaubwürdigkeit der Klägerin, vier Gutachten untersuchen die Behauptung der Vergewaltigung.
Am 29. November gibt es einen Einschnitt im laufenden Prozess: Kachelmann wechselt seine Verteidiger aus, Johann Schwenn vertritt ihn von nun an. Schwenn geht in die Offensive und beantragt am 8. Dezember, die Redaktionen der "Bunten" und des "Focus" durchsuchen zu lassen. Als Grund gibt er an, dass die Zeitschriften mit "gekauften Zeuginnen" den Prozess beeinflussen wollten.
Am 20. Dezember 2010 berichtet ein Experte des Landeskriminalamts vor Gericht, dass es keine DNA-Spuren an der mutmaßlichen Tatwaffe gebe. Sechs Wochen später, am 1. Februar 2011, berichtet ein Rechtsmediziner, dass er weder ausschließen noch bestätigen könne, dass sich die Klägerin die Verletzungen selbst mit einem Messer zugefügt habe. Am 6. Mai 2011 wird schließlich noch ein Psychiater zu Kachelmann gehört, der gröbere psychische Störungen bei Kachelmann ausschließt.
Am Ende steht der Freispruch für Jörg Kachelmann.
Am 31. Mai 2011 fällt schließlich das Urteil. Das Landgericht Mannheim spricht Kachelmann frei und begründet sein Urteil in der Pressemitteilung folgendermaßen: "Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen."