Hintergrund zum Thema
09.09.12 | 21:45 Uhr
Hintergrund zum Thema
ESM
Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM ist eine Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg, die von den 17 Mitgliedstaaten der Eurozone gegründet wurde. Er soll als dauerhafter Rettungsschirm den derzeitigen Euro-Rettungsschirm EFSF (European Financial Stability Facility) ablösen, der noch bis 2013 Bestand hat. Der ESM soll künftig Länder der Eurozone unterstützen, die in eine Notsituation geraten und dringend finanzielle Hilfen benötigen.
Der ESM wird milliardenschwer: 700 Milliarden Euro sollen die 17 Euro-Staaten für den Rettungsschirm bereitstellen. Zunächst zahlen die 17 Länder 80 Milliarden Euro in mehreren Raten bis 2014 ein; Deutschland beteiligt sich daran mit 22 Milliarden. Die übrigen 620 Milliarden Euro stehen nur auf Abruf bereit – sie müssten erst nach einem gemeinsamen Beschluss überwiesen werden. Hinzu kommt, dass der ESM über die bislang geplanten 700 Milliarden Euro hinaus unbegrenzt aufgestockt werden darf.
700 Milliarden Euro schwer soll der ESM sein.
Länder, die finanzielle Unterstützung durch den ESM benötigen, sollen in Zukunft die Hilfen auf unterschiedliche Weise in Anspruch nehmen können. Zum einen sollen Kredite direkt gewährt und ausgezahlt werden. Zum anderen kann der ESM den Ländern auch eine vorsorgliche Kreditlinie bewilligen, um das Vertrauen von Investoren zu stärken - das heißt, das jeweilige Land könnte eine bestimmte Summe innerhalb eines vereinbarten Rahmens abrufen, muss dies aber nicht tun. Eine weitere Möglichkeit ist die Vergabe von Krediten, die das Land nicht für den eigenen Staatshaushalt nutzt, sondern an die Banken weitergeben kann. Eine andere Variante ist, dass der ESM bereits ausgegebene oder neu ausgegebene Staatsanleihen ankauft und dadurch Geld in das betroffene Land pumpen kann.
Der ESM sollte ursprünglich im Juli 2012 in Kraft treten. Dieser Termin ließ sich aber nicht umsetzen, da in Deutschland erst kommende Woche das Bundesverfassungsgericht ein Urteil darüber fällt, ob der vom Bundestag und Bundesrat bewilligte ESM-Vertrag auch verfassungskonform ist.
Fiskalpakt
Fiskalpakt ist die Kurzbezeichnung für den "Vertrag für Stabilität, Koordination und Regierungsführung". Das Abkommen wurde im März in Brüssel von 25 der 27 EU-Staaten unterzeichnet mit dem Ziel, eine Wiederholung der Schuldenkrise zu verhindern. Der Fiskalpakt soll spätestens 2013 in Kraft treten und verpflichtet die unterzeichnenden Staaten zu einer strikten Haushaltsdisziplin. Nicht unterzeichnet haben Großbritannien und Tschechien.
Nur die Länder, die auch den Fiskalpakt unterzeichnet haben, können Hilfen aus dem Fonds erhalten.
Der Fiskalpakt beruht auf fünf Kernpunkten. Zum einen verpflichten sich die Länder dazu, einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben. Das jährliche bereinigte Staatsdefizit darf demnach 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen und die Länder führen zu diesem Zweck Schuldenbremsen ein. Sollte sich ein Staat dennoch zu stark verschulden, setzt automatisch ein Defizitverfahren ein. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung können Sanktionen gegenüber diesem Staat nur noch von einer Zweidrittel-Mehrheit der Finanzminister gestoppt werden.
Des Weiteren überprüft der Europäische Gerichtshof, ob die EU-Länder die Schuldenbremse umsetzen. Wenn nicht, können andere Unterzeichnerländer klagen. Der Europäische Gerichtshof erhält laut Fiskalpakt die Befugnis, Haushaltssünder zu bestrafen: Eine Geldstrafe von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung darf künftig verhängt werden, das Geld fließt in den Euro-Rettungsfonds ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus).
Ein letzter wichtiger Punkt des Fiskalpakts: Er wird mit dem ESM verknüpft. Nur die Länder, die auch den Fiskalpakt unterzeichnet haben, können Hilfen aus dem Fonds erhalten.
Klagen gegen Euro-Rettung
Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2012 dem ESM-Vertrag zugestimmt. Um in Kraft zu treten, muss Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz noch prüfen und unterzeichnen. Direkt nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat haben jedoch mehrere Seiten beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt eingereicht. Gauck entschied, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, solange die Verfassungsrichter nicht über die Klagen entschieden hätten. Am 12. September soll nun das Urteil fallen.
Am 12. September soll das Urteil fallen.
Die Zahl der gegen den ESM klagenden Bürger hat sich seit Ende Juni auf rund 37.000 verdreifacht. Damit sei dies die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik, teilte der Verein "Mehr Demokratie" in dieser Woche mit. Neben "Mehr Demokratie" klagen unter anderem auch die Linke-Fraktion im Bundestag sowie der CSU-Politiker Peter Gauweiler.
Als Klagebegründung führen die Kritiker vor allem zwei Aspekte an. Zum einen werde durch den ESM-Vertrag die im EU-Vertrag festgeschriebene No-Bail-Out-Klausel ausgehebelt. Diese besagt, dass die EU oder einzelne Mitgliedstaaten nicht für die Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten haften. Durch den ESM, der Milliarden Euro für andere Staaten zur Verfügung stellt und Staatsanleihen ankaufen darf, würde aber genau dies geschehen. Den Euro-Staaten, so die Anklageschrift, sei es künftig erlaubt, "sich untereinander unter 'strengen Auflagen' die 'erforderlichen' Finanzhilfen zu gewähren, wenn dies u.a. für die Stabilität der Eurozone 'unabdingbar' ist. […]" Hinzu kommt, dass der ESM über die bislang geplanten 700 Milliarden Euro hinaus unbegrenzt aufgestockt werden darf.
Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Zuständigkeiten des Bundestags im Bereich des Bundeshaushalts. Im geplanten ESM werden Leitungs- und Entscheidungsgremien geschaffen (Gouverneursrat, Direktorium, Geschäftsführender Direktor), die nur durch die Regierungen der Länder besetzt beziehungsweise benannt werden sollen. Diese Gremien verwalten dann die Gelder des ESM und entscheiden über deren Verwendung. Das deutsche Parlament – also die Volksvertreter – wären dadurch nicht mehr direkt an den Finanzentscheidungen beteiligt. "Der ESM darf […] eigenständig und ohne Vorgaben der Mitgliedstaaten […] mit den Mitgliedstaaten, mit Finanzinstituten oder beliebigen Dritten umfassend finanzielle oder sonstige Vereinbarungen oder Übereinkünfte schließen", heißt es beispielsweise dazu in der Anklageschrift des Vereins "Mehr Demokratie".
Volksentscheid
Ein Volksentscheid beziehungsweise eine Volksabstimmung ist ein Mittel der direkten Demokratie, bei dem das Volk über konkrete Vorlagen direkt abstimmen kann. Deutschland als repräsentative Demokratie – das heißt, vom Volk gewählte Abgeordnete stimmen als Repräsentanten der Bürger über Gesetze ab – verfügt nicht über das Mittel des Volksentscheids. Lediglich auf Landesebene können Volksentscheide durchgeführt werden.
Das Grundgesetz sieht allerdings zwei Fälle für einen obligatorischen Volksentscheid vor: Bei einer Neugliederung des Bundesgebietes (Artikel 29 Grundgesetz) und bei der Ablösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung (Artikel 146 Grundgesetz).
Bürger wehren sich gegen die milliardenschweren Rettungsschirme und fordern mehr Mitbestimmung.
Im Zusammenhang mit dem ESM wird immer wieder die Forderung nach einem bundesweiten Volksentscheid nach Artikel 146 GG laut, also nach einer Volksabstimmung über ein neues Grundgesetz beziehungsweise eine Verfassung. Warum? Für den ESM-Vertrag müsse das Grundgesetz geändert werden, heißt es zur Begründung. Denn zum unabänderlichen Demokratieprinzip der Bundesrepublik Deutschland gehöre im weitesten Sinne, dass der Bundestag in Finanzfragen das letzte Wort habe. Dies sei aber beim ESM nicht mehr der Fall, da die Gremien des ESM über Finanzhilfen entscheiden würden, während der Bundestag als Volksvertretung außen vor bleibe.
Euro
17 Länder führen den Euro.
Der Euro wurde zum 1. Januar 1999 als gemeinsame Währung für die Europäische Währungs- und Wirtschaftsunion (EWWU, kurz: Währungsunion) eingeführt. Der Währungsunion gehören formal die 27 EU-Länder an. Zunächst existierte der Euro lediglich als Buchgeld, als "unsichtbare" Währung, die nicht in Form von Bargeld von den Bürgern genutzt, sondern beispielsweise für elektronische Zahlungen verwendet werden konnte. Am 1. Januar 2002 wurde dann das Euro-Bargeld eingeführt: Zu einem festgelegten Umrechnungskurs wurden die Scheine und Münzen der nationalen Währungen in Euro umgetauscht.
Bislang haben 17 der 27 EU-Länder den Euro als Währung eingeführt. Diese 17 Länder werden gemeinhin als Eurozone bezeichnet: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakei, Spanien und Zypern. Zehn Länder führen den Euro (noch) nicht.
Ziel der Währungsunion ist es, sich in einem mehrstufigen Prozess durch währungs- und wirtschafspolitische Maßnahmen enger aneinander zu binden. Die Einführung der gemeinsamen Währung Euro ist die dritte und letzte Stufe des Währungsunion-Prozesses und ihr Kernelement. Um an dieser Stufe teilzuhaben, müssen die Länder bestimmte Kriterien erfüllen, die sogenannten Konvergenzkriterien oder auch Maastrichtkriterien. So darf beispielsweise die Inflationsrate nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über den Inflationsraten der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen, die Staatsverschuldung darf nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmachen und die Nettoneuverschuldung nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Erst, wenn ein EU-Land alle Kriterien erfüllt, darf es den Euro als Währung einführen.
Zehn Länder haben den Euro noch nicht – aus unterschiedlichen Gründen. Großbritannien und Dänemark beispielsweise haben sich eine entsprechende Ausnahmeregelung gesichert, Schweden hat sich nach einer Volksabstimmung gegen den Euro entschieden. Die anderen sieben Länder sind erst nach 2004 der Europäischen Union beigetreten und haben bestimmte wirtschaftliche Voraussetzungen noch nicht umgesetzt, erfüllen also die Maastrichtkriterien nicht. Dies sind die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Lettland, Litauen, Bulgarien und Rumänien. Neben den genannten Ländern haben auch einige Staaten, die nicht zur Währungsunion gehören, den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt: Andorra, San Marino, Vatikanstaat, Kosovo und Montenegro.