Hintergrund zum Thema

03.06.12 | 21:45 Uhr

Hintergrund zum Thema


Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

In Deutschland gibt es seit Mitte der 1990er-Jahre einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz: Jedem Kind ab drei Jahren steht bis zum Schuleintritt zumindest ein Halbtagsplatz in einem Kindergarten zu.

Kinder in einer Kita © dapd Fotograf: Sebastian Willnow

Dass 2013 ausreichend Kitaplätze zur Verfügung stehen, bezweifeln Fachleute.

Vor fünf Jahren wurde auf dem sogenannten 'Krippengipfel' das Kinderförderungsgesetz (Kifög) beschlossen, laut dem Eltern ab August 2013 zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr ihrer Kinder auch einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder haben. Als Ziel wurde damals festgelegt, dass für 35 Prozent aller Ein- bis Dreijährigen ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen solle, 500.000 neue Betreuungsplätze wurden geplant. Für alle Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen oder können, soll es laut Gesetz ab 2013 eine monatliche Zahlung geben (siehe Betreuungsgeld).

Viele Fachleute, Kommunen und Verbände gehen jedoch davon aus, dass es nicht gelingen wird, bis August 2013 ein ausreichendes Betreuungsangebot zu gewährleisten. Schätzungen zufolge fehlen zwischen 160.000 und 260.000 Betreuungsplätze – vor allem in Nordrhein-Westfalen (bislang nur Betreuungsplätze für 15,9 Prozent der Kinder) und Niedersachsen (bislang nur Betreuungsplätze für 18,6 Prozent der Kinder). Lediglich in den östlichen Bundesländern wird die geplante Quote von 35 Prozent schon heute weit übertroffen.


Betreuungsgeld

Wenn Eltern ihr Kind/ihre Kinder nicht in einer Einrichtung betreuen lassen, sollen sie laut Kinderförderungsgesetz ab 2013 eine monatliche Zahlung erhalten. Für dieses sogenannte 'Betreuungsgeld' hat Familienministerin Kristina Schröder in dieser Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Der Entwurf sieht vor, dass Eltern ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr beantragen können. Ab 2014 soll die Prämie dann auch für Kleinkinder im dritten Lebensjahr zur Verfügung stehen und auf 150 Euro steigen.

Kinder in einer Kita © dapd Fotograf: Tim Schulz

Wer sein Kind in eine öffentliche Kita gibt, bekommt kein Betreuungsgeld.

Anspruch auf das Betreuungsgeld haben Eltern, die ihr Kind nicht in einer staatlich geförderten Kita, einer kommunal bezuschussten Tagesmutter oder einer anderen öffentlichen Betreuungsstätte unterbringen, sondern es zu Hause selbst betreuen. Auch Eltern, die ihr Kind privat betreuen lassen und arbeiten gehen, können das Betreuungsgeld beantragen. Somit ist der Betreuungsgeldanspruch unabhängig davon, "ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind". Keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld sollen Hartz-IV- oder Sozialhilfeempfänger haben.

Das Betreuungsgeld ist eines der umstrittensten Projekte der schwarz-gelben Regierungskoalition. Nicht nur die Politik ist tief gespalten. Um das Betreuungsgeld ist mittlerweile ein gesellschaftlicher Streit über Kinderbetreuung, Familienmodelle, Emanzipation und Gleichberechtigung entbrannt. Was die einen als 'Anerkennungsprämie' für Mütter und Väter sehen, die zu Hause ihre Kinder erziehen, bezeichnen andere als rückwärtsgewandte 'Herdprämie' oder 'Fernhalte-Prämie'. Selbst innerhalb der Union ist man sich uneinig über die Zahlung der 100 beziehungsweise 150 Euro monatlich.


Elterngeld

Das Elterngeld in seiner derzeitigen Form wurde 2007 eingeführt und soll Müttern und/oder Vätern die Möglichkeit geben, ihr Kind im ersten Jahr nach der Geburt zu Hause zu betreuen.

Ein Vater hebt eine Baby in die Luft. © NDR Fotograf: Berit Ladewig

Elterngeld gibt es für Väter und Mütter.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen des Vorjahres: In der Regel beträgt das Elterngeld für den betreuenden Elternteil 65 - 67 Prozent des Voreinkommens, bei Geringverdienern bis zu 100 Prozent. Das Elterngeld ist gedeckelt, so dass auch Vielverdiener maximal 1.800 Euro pro Monat erhalten. Elternteile, die kein Einkommen im Vorjahr hatten, erhalten mindestens 300 Euro pro Monat. Für Elternpaare, die im Vorjahr der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten, entfällt der Anspruch auf Elterngeld künftig. Für Alleinerziehende liegt diese Anspruchsgrenze bei 250.000 Euro.

Das Elterngeld wird maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Bei zwei Erziehungsberechtigten kann der Zeitraum frei untereinander aufgeteilt werden: Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate zu Hause bleiben. Bis zum 14. Monat erhalten Elternpaare das Elterngeld nur, wenn sich beide Elternteile eine gewisse Zeit parallel um die Betreuung des Kindes kümmern und den Eltern dadurch mindestens zwei Monate das Einkommen wegfällt. Alleinerziehende haben grundsätzlich Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.

Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag künftig vollständig als Einkommen angerechnet.


Kindergeld

Kindergeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.

Kinder in einer Kita © dapd Fotograf: Mario Vedder

Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes bezahlt.

Das Kindergeld erhalten Eltern von der Geburt ihres Kindes an. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt zunächst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind 18 Jahre alt wird.

Eine Weiterzahlung des Elterngeldes kann sich jedoch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes verlängern, sofern dieses sich in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet.


10-Punkte-Plan

Familienministerin Kristina Schröder steht in der Kritik: Bis 2013 soll laut Kinderförderungsgesetz das Betreuungsangebot für Kinder ausgebaut und angepasst werden. Dass die verantwortliche Politik diese Pläne fristgerecht umsetzen kann, bezweifeln derzeit jedoch viele Fachleute – es gebe noch immer zu wenig Kitas, zu wenig Personal, zu wenig Geld.

In dieser Woche stellte Schröder nun – parallel zum Gesetzentwurf für das Betreuungsgeld – einen 10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung vor. Der Plan sieht vor, dass mithilfe von Zuschüssen künftig mehr Personal fest angestellt werden soll. In einer Arbeitsgruppe sollen Ideen erarbeitet werden, wie man Fachkräfte besser ausbilden und für den Beruf gewinnen kann. Weitere Punkte sind der Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung sowie die Durchführung von Qualitätschecks in der Kinderbetreuung. Kommunen und Träger sollen zudem günstige Kredite zum Ausbau von Betreuungsangeboten erhalten.