Energiesparlampen - Licht und Schatten
Das Ende der Glühbirne ist besiegelt. Im Dezember 2008 beschloss die EU-Kommission im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie ein schrittweises Produktions- und Vertriebsverbot von Glühlampen. Nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 244/2004 Ende September 2009 mussten zunächst die matten und klaren 100 Watt Glühbirnen vom Markt genommen werden. Ein Jahr später geschah das Gleiche mit den 75 Watt Glühbirnen. Nun müssen ab September 2011 auch die 60 Watt Glühbirnen aus den Regalen verschwinden. Ab September 2012 folgen die 40 Watt Glühbirnen.
Das Ende der Glühbirne hat dem Verbraucher eine kaum noch zu überblickende Produktvielfalt beschert. Der früher so simple Kauf einer Glühbirne wird heute zur Herausforderung. Vom Verbraucher wird stillschweigend erwartet, dass er die Kennzeichnungen auf den Verpackungen versteht. Es werden Angaben in Lumen und Kelvin gemacht und gibt Symbolen und Kürzel, die Energieverbrauch, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Farbtemperatur oder den Quecksilbergehalt angeben. Zurzeit werden dem Verbraucher drei verschiedene energiesparsame Leuchtmittel angeboten:
Energiesparlampe: Prinzip der sogenannten Gasentladungslampen
Bei der Energiesparlampe (Kompaktleuchtstofflampe) handelt es sich um ein schon seit langem etabliertes Leuchtmittel, das jahrzehntelang in Form der Neonröhren vor allem in Büros und in öffentlichen Räumen zum Einsatz kam. Die Energiesparlampe funktioniert nach dem Prinzip der sogenannten Gasentladungslampen. Der wesentliche Unterschied zur Leuchtstoffröhre liegt in der Verkleinerung der erforderlichen Vorschaltelektronik, die das Gasgemisch zündet und im Sockel der Lampe untergebracht ist.
Da der fluoreszierende Leuchtstoff nicht sofort die volle Leistung erbringt, können Energiesparlampen nur stufenweise das Licht produzieren. Der Gesetzgeber hat den Herstellern hier einen großzügigen Spielraum zugebilligt. Danach müssen die Lampen spätestens nach einer Minute 60 Prozent ihre volle Leistung erbringen. Inzwischen ist es der Industrie gelungen, durch eine Optimierung der Vorschaltelektronik schneller eine hohe Lichtausbeute zu erzielen. Allerdings geht dies häufig zu Lasten der Schaltfestigkeit. Schnell hochfahrende Energiesparlampen haben häufig eine kürzere Lebensdauer als Lampen, die langsam auf 60 Prozent der Lichtleistung kommen. Allerdings haben die "Spätzünder" den Nachteil, dass sie nicht dort eingesetzt werden sollten, wo gleich nach dem Einschalten ein maximales Licht benötigt wird - etwa im Treppenhaus, auf Dachböden oder in Kellerfluren.
Halogenglühleuchte bis 2016 im Handel
Die Halogenglühleuchte arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie die Glühbirne, ist allerdings energieeffizienter. Auch hier wird ein Draht zum Glühen gebracht, der jedoch bei der Halogenglühleuchte von einem Glaskolben umhüllt wird. Die Lebensdauer der Halogenleuchten wird mit 2.000 Stunden angegeben. Durch weitere technische Verbesserungen konnte die Lebensdauer aber noch erheblich gesteigert werden. Während der Wirkungsgrad der Glühbirne bei lediglich fünf Prozent liegt und 95 Prozent als Wärmestrahlung abgegeben werden, erreichen Halogenleuten inzwischen einen Wirkungsgrad von 15 Prozent.
Da der Energieverbrauch der Halogenglühleuchte um etwa 20 Prozent unter dem der Glühbirne liegt, hat der Gesetzgeber ihr noch eine Gnadenfrist gewährt. Ab Ende September 2016 dürfen jedoch auch solche Halogenglühleuchten nicht mehr verkauft werden, die unter die Energieeffizienz-Klasse C fallen. Wer die Lebensdauer seiner Halogenleuchte zusätzlich verlängern möchte, dem empfehlen Fachleute, die Leuchte über einen Dimmer zu betreiben und dafür lieber eine Leuchte mit höherer Wattzahl zu verwenden, die dann auf die gewünschte Helligkeit gedimmt wird. Damit ließe sich die Lebensdauer auf bis zu 5.000 Stunden mehr als verdoppeln.
Die LED Leuchte - punktförmig gerichtetes Licht
Der LED Leuchte prophezeien die Experten noch ein großes Entwicklungspotential. Bei dieser Technik werden spezielle Halbleiterkristalle verwendet, die elektronisch gesteuertes Licht abgeben, wenn sie an eine Stromquelle angeschlossen werden. Während einfache Low-Power Dioden schon seit vielen Jahren im Einsatz sind und zum Beispiel Betriebszustände (on/off) signalisieren, kommen bei der Beleuchtung sogenannnte High Power Dioden zum Einsatz, die bei einem nur geringen Stromverbrauch Licht abgeben. Dieses Licht ist allerdings kein Rundumlicht wie bei der konventionellen Glühbirne, sondern es ist ein punktförmig gerichtetes Licht, das über spezielle Reflektoren und Filter in unterschiedliche Richtungen gelenkt werden kann. Das macht die LED Beleuchtung zum Beispiel für Büroräume interessant, in denen über eine indirekte Beleuchtung der Raumdecke ein angenehmes, ermüdungsfreies Licht erzeugt werden kann.
Die Lebensdauer der LED wird mit 50.000 und mehr Betriebsstunden angegeben. In der Konsequenz würde das allerdings bedeuten, dass Leuchten praktisch nicht mehr ersetzt werden müssten, was kaum im Interesse der Beleuchtungsindustrie liegen dürfte. Gut möglich, dass die Industrie dazu übergehen wird, komplette LED Lampen anzubieten. Ein Wechsel des Leuchtmittels ist dann erst gar nicht mehr vorgesehen.
Ein weiterer Vorteil gegenüber der Energiesparlampe besteht darin, dass das Licht der LED Leuchten gedimmt werden kann und dass es ein Farbspektrum liefert, das deutlich besser ist als das der Energiesparlampe. Noch ist das Farbspektrum der LED Leuchte jedoch längst nicht so gleichmäßig wie das der Glühlampe oder der Halogenglühlampe. Hier sind aber in den kommenden Jahren weitere Verbesserungen zu erwarten. Auch bei der Lumen-Ausbeute pro Watt wird es noch weitere Steigerungen geben, versprechen die Experten.
Watt - Lumen - Lux
Der Verbraucher ist es gewohnt, dass die Helligkeit des Lichts in Watt angegeben wird. Mit der Einführung der Energiesparlampe gewinnt nun die Maßeinheit Lumen an Bedeutung. Während die Angabe in Watt beschreibt, wieviel elektrische Energie aufgenommen wird, beschreibt die Maßeinheit Lumen den Lichtstrom, also die Helligkeit, die von der Energiesparlampe im sichtbaren Bereich des Lichts abgegeben wird. Auf der Verpackung werben die Hersteller in der Regel mit Vergleichsdaten. Wenn eine Glühbirne zum Beispiel 60 Watt verbraucht, liegt der Verbrauch einer Energiesparlampe bei elf Watt. Kontrollmessungen haben ergeben, dass der auf den Verpackungen ausgewiesene Energieverbrauch in der Regel zutreffend ist. Anders verhält es sich, wenn die Maßeinheit Lumen, also die Helligkeit zugrunde gelegt wird. Hier kommt es immer wieder zu zum Teil gravierenden Unterschieden, da die Energiesparlampen mitunter ein erheblich geringeres Lumen abgeben.
Entscheidend ist aus Sicht des Verbrauchers, wie viel Licht auf der Fläche ankommt. Reicht also eine bestimmte Energiesparlampe aus, um im Wohnzimmer, Arbeitszimmer oder am Esszimmertisch genügend Licht zur Verfügung zu haben? Dieser Lichtwert wird in Lux angegeben. Der Luxwert ist eine variable Größe. Er hängt von der Beschaffenheit der Leuchte ab, aber auch von dem Reflektor der Lampe und der Distanz zwischen der Leuchte und der Fläche. Da der Luxwert deshalb für das Leuchtmittel nicht festgelegt werden kann, fehlt er auch auf der Verpackung.
Bei Energiesparlampen empfehlen Experten, eine höhere Wattstufe auszuwählen als auf der Verpackung angegeben wird. Also eine 60 Watt Glühlampe durch eine 15 Watt Energiesparlampe und nicht durch eine elf Watt Leuchte zu ersetzen.
Gesundheitsgefahren
Kaum auf dem Markt, sorgen Energiesparlampen beim Verbraucher für Verunsicherung. Sorgen bereitet vor allem der Quecksilberanteil in den Energiesparlampen, weshalb ausgediente Leuchten als Sondermüll entsorgt werden müssen. Wer sich vorsorglich vor möglichen Gesundheitsschäden schützen will, sollte nur Energiesparlampen verwenden, die mit einer bruchsicheren Schutzhülle versehen sind.
Noch nicht abschließend lässt sich beurteilen, welche gesundheitlichen Gefahren von Ausgasungen ausgehen, die bei einigen Energiesparlampen festgestellt wurden. Das NDR Verbrauchermagazin Markt und das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus waren kürzlich Klagen von Zuschauern nachgegangen, wonach manche Energiesparlampen übelriechende Dämpfe absondern. Der NDR hat daraufhin ein Prüflabor mit weiteren Untersuchungen beauftragt. Dabei wurde nachgewiesen, dass Energiesparlampen tatsächlich unter bestimmten Bedingungen verschiedene giftige Substanzen ausgasen. Die Frage, in welchem Umfang es dabei zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann, ist unter den Fachleuten allerdings umstritten.
Weitere Bedenken gibt es bei der elektromagnetischen Verträglichkeit der Energiesparlampen. Wie bei jedem elektronischen Gerät geht auch von Energiesparlampen - gleiches gilt für LED Leuchten - eine elektromagnetische Strahlung aus. Dafür gibt es keine festgelegten Grenzwerte. Die Kritiker berufen sich ersatzweise auf die sogenannte schwedische TCO Norm, die auch bei der Beurteilung von Monitoren oder Displays von den Herstellern zugrunde gelegt wird. Die Angaben erfolgen hier in Volt pro Meter. Bei entsprechenden Untersuchungen haben Experten ermittelt, dass einige Energiesparlampen die in der TCO Norm festgelegten Grenzwerte um das vierzigfache überschreiten. Energiesparlampen sollten deshalb nicht in der Nähe des Kopfes verwendet werden, beziehungsweise man sollte einen ausreichenden Abstand von mindestens 50 Zentimetern einhalten.
Im Vergleich mit den Energiesparlampen gelten Halogen- und LED Leuchten als saubere, umweltfreundliche Technik. Größere Mengen an Schadstoffen fallen hier nicht an. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass beim LED Licht der Blauanteil im Farbspektrum höher ist. Inzwischen diskutieren auch Mediziner über die Frage, ob dies gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen könnte. Dabei wird darauf verwiesen, dass Lichtwellen nicht nur heilende, sondern auch gesundheitsgefährdende Eigenschaften haben können. So befürchten manche Mediziner, dass der höhere Blaulichtanteil in den LED Leuchten den menschlichen Biorhythmus stören könne. Auch der Hormonstoffwechsel können beeinträchtigt werden. Bei intensivem Lichtkonsum seien auch Missempfindungen wie Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerz möglich. Weitgehend einig ist man sich, dass LED Leuchten auf Grund der hohen Lichtintensität der einzelnen LEDs mit Vorsicht zu handhaben sind. Vor allem Kinder sollten davor geschützt werden, in das häufig gleißende Licht der LEDs zu schauen.
Was tun, wenn eine Energiesparlampe kaputtgeht
Auch wenn die Energiesparlampen heute millionenfach im Einsatz sind und ein rapider Anstieg von Quecksilbervergiftungen nicht bekannt ist, sollten diese Leuchtmittel doch mit besonderer Vorsicht gehandhabt werden. Bei einem Bruch des gläsernen Leuchtkörpers entweicht das flüchtige Quecksilbergemisch, das über die Atmung aufgenommen wird. Auch wenn die dabei freigesetzte Menge Quecksilber verschwindend gering ist, sah sich das Bundesumweltamt im Dezember 2010 veranlasst, die Bevölkerung davor zu warnen, dass dabei möglicherweise Grenzwerte überschritten werden.
Im Falle eines Bruches des Glaskörpers sollte der Raum sofort verlassen und für mindestens eine halbe Stunde gründlich gelüftet werden. Vor allem Schwangere, Kleinkinder, aber auch Haustiere sollten vor der Aufnahme des Quecksilberdampfes besonders geschützt werden. Anschließend können die Reste mit einer umgestülpten Plastiktüte aufgegriffen werden. Weitere Glasreste sollten anschließend mit einem feuchten Lappen aufgewischt werden, der dann zusammen mit den übrigen Resten in der verschlossenen Plastiktüte als Sondermüll entsorgt werden muss. Auf keinen Fall dürfen die Reste mit dem Staubsauger aufgenommen werden, da dadurch die zunächst flüssigen Quecksilberreste zerrissen und im gesamten Raum verteilt werden.
Energiesparlampen - Licht und Schatten
Der Kauf einer Glühbirne wird zur Herausforderung.
Länge: 06:19 Minuten
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Thomas Worm, Claudia Karstedt:
Lügendes Licht - Die dunklen Seiten der Energiesparlampe
Stuttgart 2011, 256 Seiten
19,80 €
Dieser Text gibt den Fernsehbeitrag zum Zeitpunkt der Ausstrahlung wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




